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Ein Bibliotheksgesetz für Nordrhein-Westfalen?!

Im Vorfeld der Landtagswahl gibt es sowohl von der Opposition als auch von der regierenden CDU Äußerungen für ein Bibliotheksgesetz.

Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm:
„Wir werden Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in einem Bibliotheksgesetz NRW regeln.“

Im Wahlprogramm der GRÜNEN kann man lesen:
„Wir Grünen wissen um die Bedeutung der Bibliotheken als außerschulische Lernorte und zeitgemäße kommunale Kulturvermittler … Deshalb setzen wir uns für ein Bibliotheksgesetz ein.“

Das Wahlprogramm der CDU enthält keine expliziten Aussagen zum Thema Bibliothek. Im Rahmen eines Pressegespräches haben die Abgeordnete Thomas Sternberg und Monika Brunert-Jetter aber ein Eckpunktepapier für ein nordrhein-westfälisches Bibliotheksgesetz vorgestellt:
Link.

Der Vollständigkeit halber sei noch das Wahlprogramm der FDP zitiert:
„und die unter Rot-Grün auf ein Minimum reduzierte Förderung der Bibliotheken wieder aufzubauen. In diesen Bereichen wollen wir in der kommenden Legislaturperiode weitere Akzente setzen.“

Vor dem Hintergrund dieser Vorgänge darf man davon ausgehen, dass in Nordrhein-Westfalen in absehbarer Zeit konkrete Schritte zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes unternommen werden.

Zur Erinnerung: In der 86. Sitzung des Düsseldorfer Landtages am 13. März 2008 wurde recht ausführlich über Bibliotheken und ihre Förderung debattiert, vgl. PlPr. 14/86, S. 10.151-10.157. Dabei ging es auch um den Erlass eines Bibliotheksgesetzes.
Hier im Zettelkasten.

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