Durch Art. 3 des Dritten Medienrechtsänderungsgesetzes vom 15. März 2010 wurden u.a. §§ 6 und 11 des Landespressegesetzes geändert. Künfig steht der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle auch das elektronische Pflichtexemplarrecht für Netzpublikationen zu. Zur wirksamen Ausübung des Rechts ist noch eine Rechtsverordnung zu erlassen, die den genauen Umfang der Ablieferungspflicht festlegt.
GVBl. Sachsen-Anhalt 2010, S. 112.