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Bibliotheksgesetz für das Land Schleswig-Holstein

Die Fraktion des SSW im Landtag von Schleswig-Holstein hat unter LT-Drs. 17/683 vom 24. Juni 2010 einen Gesetzentwurf für ein „Bibliotheksgesetz für das Land Schleswig-Holstein“ vorgelegt.

Die Drucksache ist mit 53 Seiten sehr umfangreich. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bilden zum einen die öffentlichen Bibliotheken, deren Unterhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden sein soll, § 6 Abs. 1, zum anderen das Pflichtexemplarrecht, das um Netzpublikationen erweitert und aus dem Pressegesetz in das Bibliotheksgesetz übernommen wurde, §§ 23-25. Das Landespressegesetz wird im Art. 2 des Gesetzentwurfes entsprechend geändert.

Der Gesetzentwurf des SSW ist ungewöhnlich. Er enthält eine lange Liste von Begriffsbestimmungen, wie sie für die deutsche Gesetzgebung eher untypisch, im europäischen Ausland aber häufiger anzutreffen ist. Weite Berücksichtigung finden Gremien und Berichtswesen.

Bei den Hochschulbibliotheken wird Open Access positiv gewürdigt.

Wenig Beachtung hat demgegenüber das schriftliche kulturelle Erbe gefunden.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein durch und durch eigenständiger Text, der sich deutlich von allen bisher publizierten und verabschiedeten Entwürfen abhebt.

Die Erste Lesung des Gesetzes ist für die Landtagssitzung am 7. Juli 2010 vorgesehen.

Die Plenardebatte wird sicher spannend, da in der vergangenen Legislaturperiode die aus CDU und SPD bestehende Landesregierung in Beantwortung einer großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Bibliotheksgesetz dies gesagt hat:

„Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klar definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der Öffentlichen Büchereien als Pflichtaufgabe regelt und wird dazu die Diskussionen beginnen.“ (LT-Drs. 16/2276, S. 89)

Allerdings ist das Thema im aktuellen Koalitionsvertrag nicht enthalten. Gleichwohl finden sich in den Wahlprüfsteinen der bibliothekarischen Verbände Aussagen von CDU und FDP, die sich im Gesetzentwurf des SSW wiederfinden lassen.
Die Aussagen der Wahlprüfsteine hier im Zettelkasten.

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