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Bibliotheksgesetz im Koalitionsvertrag NRW

Im Entwurf des Koalitionsvertrages der geplanten rot-grünen Minderheitsregierung findet sich folgende Aussage zum Thema Bibliotheksgesetz:

„Wir werden die reiche und vielfältige Bibliothekslandschaft in unserem Lande sichern und ihren Ausbau zu multimedialen Kommunikationszentren fördern. Zu diesem Zweck wollen wir die Aufgaben und die Finanzierung der öffentlich zugänglichen Bibliotheken in unserem Lande entweder in einem Bibliotheksgesetz NRW oder im Rahmen eines Gesetzes zur kulturellen Bildung neu regeln.“ (S. 78)

Link zum Volltext.

Die Aussage im Koalitionsvertrag entspricht den Ankündigungen in den Wahlprogrammen von SPD und GRÜNEN.

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