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T-Shirt Lärm-Patrouille

Lärm-Patrouille oder Psst! – Welchen Sinn haben Gebote und Verbote in Bibliotheken?

Staunend habe ich neulich zur Kenntnis genommen, was zuerst bei NZZ Campus berichtet wurde und dann auch durch einige Blogs ging: In der Universitätsbibliothek im englischen Leicester haben sich Studierende zu einer so genannten Quiet Patrol zusammengeschlossen und sorgen in Eigenregie dafür, dass ein gewisser Geräuschpegel nicht überschritten wird. Der NZZ-Autor war von diesem Engagement zunächst angetan, zieht dann aber folgendes Fazit:

Nach ein paar Stunden musste ich ernüchternd feststellen, dass sich die Leute von der Quiet Patrol zwar rührend um die Raumpflege kümmerten und fleissig Stühle gerade rückten; ihre Präsenz hatte aber überhaupt keinen Einfluss auf den Geräuschpegel. Es wurde fröhlich weiter geredet und die Handys brummten zufrieden vor sich hin. Beim Hinausgehen sah ich, dass es zusätzlich noch einen speziellen Raum gibt, wo es laut Beschilderung absolut still sein soll. Die Ruhe- und Ordnungshüter patrouillieren in einen Raum, Stille herrscht in einem anderen. Schon komisch, diese Engländer.

Dass einschlägige Pssst-Schilder – zur Illustration: nette kleine Handy-Verbotsschild-Sammlung bei Corvus Corax Heidelbergensis – nicht wirken, kann man vermutlich in jeder Bibliothek erleben. Ich finde es gerade eher interessant darüber nachzudenken, warum BibliothekarInnen dennoch weiter großzügig Ge- und Verbotsschilder aushängen. Meine These: Die Schilder erfüllen eine wichtige interne Funktion – und das „wichtig“ ist komplett ironiefrei gemeint, nur dass wir uns nicht missverstehen. Ge- und Verbotsschilder visualisieren und konkretisieren Teile aus unseren Benutzungsordnungen und sind so bei den – offenbar gefürchteten – Konfliktgesprächen mit BenutzerInnen eine gut sichtbare Referenz, auf die wir verweisen können: Ge- und Verbotsschilder geben uns Sicherheit, wenn wir den Eindruck haben,  dass unsere NutzerInnen mal wieder an die Einhaltung der Benutzungsordnung erinnert werden müssen. Das ist in vielen Fällen zweifellos unvermeidlich, und ich denke hier auch nicht an das Mahnwesen oder Spielregeln für Internet-Arbeitsplätze. Ich denke an die Verhaltensregeln, die wir aufstellen – und dies obwohl das „Pssst“ der Bibliothekarin auf vielfältige Weise Eingang in die populäre Folkore Darstellung des Berufsbildes hat und insofern und auch überhaupt davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Menschen, die Bibliotheken benutzen, zumindest eine vage Vorstellung davon haben, dass es gute Gründe für ein leises Verhalten oder das Verbot von Ansreichungen in Büchern geben könnte.

Wie die in der NZZ erzählte Geschichte zeigt, ist es auch völlig gleich, ob BibliothekarInnen oder die Peers die Rolle der Regel-Wächter übernehmen: Wie der Raum Bibliothek genutzt wird, bestimmen am Ende des Tages die BenutzerInnen:  Sie räumen die Einrichtung nach Bedarf um (tolle Beispielsammlung von Aaron Schmidt) oder ignorieren Garderobenpflicht oder eben Lärm-Patrouillen bzw. das bibliothekarische Psst!.  Und sie treffen damit eine Aussage darüber, wie sie denken, dass die Bibliothek, ihre Räume, ihre Dienste und die zu Grunde liegenden Regeln gestaltet werden sollten.  Wer dreimal auf ein Schild gezeigt und entsprechend ermahnt hat, sollte über den Sinn oder die Zeitgemäßheit der Regel nachdenken, die das jeweilige Schild beschreibt. Und einen Weg anbieten können, wie man der jeweiligen Nutzerin, die eine Regel als unakzeptable Einschränkung empfunden hat und deswegen (zumindest halb-) bewusst dagegen verstoßen hat, zufriedener machen kann.  Um das zu tun, muss man vielleicht seine Haltung ändern – sich nicht als Regel-Wächter, sondern als Ermöglicher verstehen. Und damit ist jede interne Diskussion über die Beschilderung nicht nur, wie Ursula Georgyi es beschreibt, eine Beschäftigung im Sinne des Marketings, sondern auch Bestandteil von Organisationsentwicklung.