Pl4net.info

Bibliothekarische Stimmen. Independent, täglich.

Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein und die Landtagswahl

Derzeit befindet sich im Landtag von Schleswig-Holstein ein Gesetzentwurf des SSW für ein Bibliotheksgesetz, der von allen Parteien in der Ersten Lesung sehr positiv aufgenommen wurde. Nach Durchführung einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung liegt der Entwurf immer noch im Ausschuss. Es steht zu erwarten, dass er sich – ohne formal abgelehnt zu werden – mit dem Ende der Legislaturperiode erledigt. Es ist daher spannend, ob ein neuer Landtag dieses Thema wieder aufgreifen wird. Ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien ist derzeit aber ernüchternd:

In den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein finden

CDU: Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine einzigartige Dichte an unterschiedlichen Kulturangeboten in Stadt und Land und für jedes Lebensalter aus: Kulturvereine, Musikschulen, Kunstschulen, Literaturkreise, große und kleine, professionelle und freie Theater, Orchester, Museen, Galerien, freie Kunst, Bibliotheken und Büchereien. … Die CDU Schleswig-Holstein setzt sich für eine strategische Weiterentwicklung der Kultur ein, die die bewährten Stärken des Landes Schleswig-Holstein aufnimmt und Perspektiven für die Zukunft aufzeigt, (S. 58). „Die CDU wird darauf hinwirken, dass die klassischen öffentlich geförderten Institutionen wie Bibliotheken, Theater, Musikschulen, Museen, Archive, Volkshochschulen, Denkmäler und Stiftungen ihr Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche erweitern, an neue Ideen und Formen anpassen, innovativ arbeiten und untereinander in Wettbewerb treten.“ (S. 59)

SPD: „Die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken verstärken ihre Aufgabe, das kulturelle Erbe, die gegenwärtige Alltags- und Hochkultur und die innovativen digitalen Kulturangebote zielgruppengerecht aufzubereiten und zu vermitteln.“

GRÜNE: „Museen, Archive, Bibliotheken und Theater sind allesamt unterfinanziert. Es ist leider absehbar,dass die öffentliche Hand kaum mehr Geld in die kulturellen Institutionen geben kann. Aber wenn sich die Kulturinstitutionen auf den Weg machen, neue Strukturen aufzubauen, dann werden wir das unterstützen.“

FDP: „Im Verbund mit den kommunalen Trägern wollen wir die regionalen Kulturangebote im Bereich der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters, der Literatur und Büchereiwesens, der Museen und Ausstellungen mit den landeseigenen Angeboten abstimmen und die Kräfte bündeln. Nur so kann es uns gelingen, allen Bürgerinnen und Bürgern ein vielschichtiges, vielfältiges und hochwertiges kulturelles Angebot.“ (S. 56)… „Der Staat hat sicherzustellen, dass er die Chancen und Potenziale aller Medien für jede Bürgerin und jeden Bürger zugänglich macht und ihn nicht beschränkt – nicht mehr und nicht weniger.“ (S. 88)

DIE LINKE: „Alle Bildungseinrichtungen, von den Volkshochschulen über die öffentlichen Bibliotheken bis zu den Universitäten, müssen sich dieser Herausforderung stellen; dazu sind sie von der öffentlichen Hand besser als bisher finanziell zu fördern. In Artikel 9 (3) der Landesverfassung heißt es: ‚Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.‘ Trotzdem versuchen immer mehr Landkreise, sich aus der Förderung des Büchereiwesens zurückzuziehen. DIE LINKE fordert: dieser verfassungswidrige Zustand muss sofort beendet werden! Wir befürworten eine gesetzliche Regelung, die alle Gebietskörperschaften einbezieht.

SSW: „Bibliotheken, Archive und Museen sind das Gedächtnis unseres Landes und müssen für künftige Generationen unser Kulturgut überliefern. Neben den Museen, die die Kunst und Kulturgeschichte für Jedermann dokumentieren, speichern vor allem das Landesarchiv und die kommunalen Archive das geschichtliche Erbe Schleswig-Holsteins und seiner Regionen. Die Archive sind Zentren der historischen, heimatkundlichen und familiären Forschung in Schleswig-Holstein; sie schaffen Rechtssicherheit bei Planungen und agieren als Dienstleistungseinrichtung für Behörden. Bibliotheken sind ein wichtiger Teil unseres alltäglichen Lebens und unverzichtbar für eine aufgeklärte, freiheitliche und integrative Gesellschaft. Der SSW hat deshalb auch 2010 ein Bibliotheksgesetz im Landtag eingebracht. Dieses wurde aber von der CDU-FDP-Mehrheit abgewiesen. Dabei ist es wichtiger denn je, die Grundversorgung in Schleswig-Holstein abzusichern, denn eine Vielzahl von Kommunen und Gemeinden sparen sich nicht nur ein Archiv, sie sparen vor allem ihre
Bibliotheken derzeit kaputt. Es darf keine Frage der Beliebigkeit, des persönlichen Engagements oder der haushaltspolitischen Schwerpunktsetzung sein, ob es Bibliotheken, Archive und Museen gibt oder nicht und wie sie arbeiten. Deshalb muss die Arbeit dieser Einrichtungen in den nächsten Jahren auf ein stabiles Fundament gestellt werden. Für den SSW ist das Betreiben von Bibliotheken grundsätzlich eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe, deren Erfüllung, Finanzierung und Weiterentwicklung durch ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein geregelt werden muss. Wir werden weiterhin für ein solches Landesgesetz kämpfen.

PIRATEN: „Mit den heutigen und künftigen Mitteln digitaler Techniken kann Kulturgut in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken verstärkt flächendeckend erfasst und allgemein zugänglich gemacht und damit verbreitet werden. Gleichzeitig kann so auch langfristig Kulturgut archiviert werden – bei allen Problemen, die in diesem Bereich noch zu lösen sind. Die Piratenpartei unterstützt dementsprechend regionale, überregionale und europaweite Projekte zur Kulturgutsicherung.“

Kommentare sind geschlossen.