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Bibliotheksgesetz im NRW-Wahlkampf

Die SPD erwähnt in ihrem Wahlprogramm das Thema Bibliotheksgesetz nicht mehr. Ausgehend von den Überlegungen der nun zuende gehenden Legislaturperiode, ein Kulturfördergesetz zu erlassen, das auch Bibliotheksbelange berücksichtigen soll, liest man dies: „Wir werden die Kommunen stärker bei ihren kulturpolitischen Aufgaben unterstützen und selbst neue Akzente setzen, u.a. in den wir die Förderung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung auf eine gesetzliche Grundlage stellen.“
S. 9 (Quelle: Link zum Wahlprogramm)

Deutlich wird hier, dass allein die kommunale Eben anvisiert wird, was einer sachlich nicht sinnvollen Spartentrennung im Bibliothekswesen Vorschub leistet. Ein Kulturfördergesetz kann beim laufenden Unterhalt kommunaler Bibliotheken sinnvoll ein. Ein Bibliotheksgesetz, das etwa Aufgaben der Landesbibliothek, die Kooperation aller Bibliotheken im Land sowie die Fachstellenarbeit regelt, kann das Kulturfördergesetz aber nicht ersetzen.

(weitere Programme folgen)

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