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Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Thüringen 2014

Im Wahlprogramm der CDU werden Bibliotheken etwas lustlos kurz zwischen Theater und Kirmesverein erwähnt:
„Wir wollen die kulturelle Spitzenleistung unser Theater und Orchester genauso fördern wie unsere Museen, Bibliotheken und die von vielen Vereinen, Kirchen und Initiativen getragene Breitenkultur von der Szenekultur in den Städten bis zu Kirmesvereinen oder Heimatstuben in
den Dörfern.“
Quelle: Der Thüringenplan 2014-2019, S. 74

Die SPD behandelt, und das verdient Aufmerksamkeit, das Thema Bibliotheken unter der Überschrift „Medienland Thüringen“. Damit werden Bibliotheken etwas aus der „Kulturecke“ herausgeholt:
Bibliotheken wollen wir als Orte der Informationsvermittlung und medienpädagogischen Arbeit stärken. Daher unterstützen wir eine Integration kommunaler Medienzentren in öffentlichen Bibliotheken und wollen den Zugang zu Bibliotheken auch im ländlichen Raum sicherstellen. S. 9

Daneben werden Bibliotheken aber auch im Kulturbereich erwähnt:
Bibliotheken sind nicht nur Orte der Information, sondern in vielen Gemeinden und Städten auch Orte der Begegnung, des Austausches und ein Mittelpunkt des kulturellen Lebens. Es muss auch zukünftig darum gehen, gemeinsam mit den Kommunen dieses Angebot zu erhalten. Wir
wollen die Bibliotheken als außerschulischen Lernort stärken und mehr in die schulische Arbeit integrieren.“ S. 43

Interessant ist noch eine Digitalisierungsstrategie:
„Wir wollen die Möglichkeiten von digitalen Angeboten für die Teilhabe und die Vermittlung unseres kulturellen Erbes stärker nutzen. Dazu wollen wir den weiteren Aufbau eines zentralen Kultur- und Wissensportals weiter vorantreiben und als Beitrag Thüringens zur Deutschen
Digitalen Bibliothek
profilieren. Hierbei werden wir die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden gezielt bei Erstellung ihrer Angebote unterstützen. Den Zugang zu den wertvollen Beständen der Archive wollen wir für die Forschung und interessierte Öffentlichkeit durch eine Digitalisierungsinitiative erleichtern.“ S. 43

Etwas versteckt findet sich auch eine Aussage zu den Hochschulbibliotheken. Hier ist es offenbar denkbar, eine hochschulübergreifende Bibliotheksversorgung zu etablieren:
„Die spezifischen Profile der Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen sollen in Zukunft noch besser genutzt werden … Hierzu werden wir die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Etablierung von Kooperationsplattformen fördern. Dabei soll auch die Kooperation in zentralen Bereichen, wie den Bibliotheken, Rechenzentren und der Liegenschaftsverwaltung, weiter ausgebaut werden. Für uns ist dabei klar: Kooperationen müssen stets die Qualität erhöhen, sie sind kein Sparmodell.“ S. 25

Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 9

Der FDP fällt im knappen „Kulturteil“ ihres Wahlprogramms zu Bibliotheken nichts ein. Bezeichnent ist, dass in Aufzählungen der Kultur- und Bildungseinrichtungen in Thüringen die am meisten besuchte Institution, nämnlich die Bibliothek, noch nicht einmal erwähnt bzw. als „etc“. bezeichnet wird:
„Netze vonTheatern, Orchestern, Museen, Burgen und Schlössern“
„Zentrale Bedeutung haben Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen etc.“
Wahlprogramm, S. 53 f.

Die Grünen widmen Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm einen eigenen, recht differenzierten Abschnitt:
„Flächendeckende Bibliotheksangebote sind für uns eine feste Säule unserer Kulturlandschaft. Dort, wo die Finanzierung fester Bibliotheken
schwierig wird, können regelmäßig verkehrende Bibliotheksbusse flexible Alternativen sein. Grundlage für ein attraktives Angebot ist eine
gemeinsam mit den Bibliotheken entwickelte Bibliothekenentwicklungsplanung. Außerdem wollen wir den Kommunen über ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell – feste Zuschüsse für Anschaff ungen einerseits, Förderung innovativer Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit
andererseits – mehr Spielräume bei der Förderung der Bibliotheken geben. Wir wollen, dass sich mehr öff entliche Bibliotheken an der Thüringer Onlinebibliothek (ThueBIBnet) beteiligen und werden dies von Seiten des Landes unterstützen.“ S. 53

Kurz erwähnt werde Bibliotheken dann noch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
„Wir Thüringerinnen und Thüringer werden weniger und leben länger; das Land und die Kommunen haben große finanzielle Probleme; immer weniger Menschen müssen für den Erhalt von Schwimmbädern, Bibliotheken und Straßen aufkommen … – eine Herausforderung …“ S. 68
Es werden kommunale Kooperationen angemahnt:
„Der gemeinsame Betrieb von Schwimmbädern, Bibliotheken oder Jugendklubs spart Kosten und sichert deren Erhalt.“ S. 69

Interessant sind Aussagen zur Medienkompetenz. Bibliotheken werden hier nicht direkt erwähnt:
„Der informierte, selbstbestimmte und kritische Umgang mit Informationen und Medien ist mehr denn je eine Voraussetzung für die freie individuelle Entfaltung und die Teilhabe am gesellschaft lichen, politischen und kulturellen Leben. Dennoch nehmen es meist nur die aufgeklärten
Nutzerinnen und Nutzer des Internets genau zur Kenntnis, auf welche Vereinbarungen sie sich in der digitalen Welt einlassen. Medienkompetenz
ist zu einer Schlüsselqualifi kation unserer Zeit avanciert. Wir werden daher generationsübergreifende Medienbildung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung fördern. Wir wollen die Ausbildung für Lehrkräft e in Thüringen um eine medienpädagogische Grundkomponente ergänzen und für Pädagoginnen und Pädagogen im aktiven Dienst geeignete Fortbildungskonzepte entwickeln.“ S. 68

Im Wissenschaftsteil des Wahlprogramm finden sich Aussagen zu Open Access:
„Forschung und Wissenschaft erfordern den freien Austausch von Wissen und Forschungsergebnissen. Dieser Austausch darf nicht durch
Kostenbarrieren und Gewinnstreben behindert werden. Wir sprechen uns für das Open-Access-Prinzip aus: Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, sollen gemäß dieses Prinzips gebührenfrei im Netz zugänglich gemacht und
genutzt werden können.“ S. 45

Die Grünen planen ein Kulturfördergesetz für Thüringen. Wie immer bei diesem Thema, sind Bibliotheken, obwohl sie die besucherstärksten Einrichtungen sind, nur am Rande erwähnt. Für Thüringen freilich mag das angehen, weil es ja ein Bibliotheksgesetz gibt, das aber angepasst werden müsste, wenn die grünen Forderungen Realität werden sollten:
„Zurzeit sind kulturelle Leistungen der Kommunen als freiwillige Leistung nicht vor Kürzungen geschützt. Wir streben mit unserem Kulturfördergesetz an, die Kulturförderung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, damit die entsprechenden Aufgaben, z. B. Theater, Museen, Heimatkultur und Soziokultur, verlässlich fi nanziert werden.“ S. 54

„Transparente und verlässliche Strukturen in der Kulturförderung Thüringens sind bisher nicht zu erkennen. Das wollen wir in der kommenden
Legislatur mit einem spartenübergreifenden Kulturfördergesetz ändern. Die Förderstrukturen der bedeutsamen überregionalen Kulturinstitutionen, z.B. der Theater und Orchester sowie der Klassik Stift ung Weimar, sollen dafür in den Blick genommen und – wenn nötig – sinnvoll neu organisiert werden. Einen weiteren Raubbau, wie er in den letzten Jahren an vielen Thüringer Theatern und Orchestern stattgefunden hat, verträgt unsere Kulturlandschaft nicht. Wir werden diesen folglich verhindern und mittelfristige Planbarkeit sichern. Darüber hinaus ist es uns wichtig die Breitenkultur, Soziokultur, Freie Szene und die kulturelle Bildung zu stärken. Dabei darf die vermeintliche „Hochkultur“ nicht gegen die unabhängige Kulturszene ausgespielt werden. Uns geht es um einen angemessenen Leistungsausgleich, der positive Anreize zur Kooperation schafft. Auch das Verhältnis von institutioneller und projektbezogener Förderung ist aus unserer Sicht zu überdenken.“ S. 52

Ein Schwerpunkt dieses Kulturfördergesetzes scheint auch eher die „ausgeübte“ Kultur zu sein:
„Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Mittel für die Musik- und Jugendkunstschulen anzuheben und in unserem Kulturfördergesetz
verbindliche Regelungen zur künft igen Finanzierung der Musikschulen seitens des Landes festzulegen.“

Quelle: Wahlprogramm

Die LINKE würdigt Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm kurz und knapp:

„Thüringens Bibliotheken sind Bildungs- und Kulturzentren und dadurch wichtige Anziehungspunkte für Jung und Alt in den jeweiligen Regionen. Sie sind daher besonders zu fördern.“ S. 34

Der freie Zugang zu Bibliotheksinhalten wird begrüßt:
„Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, die Entwicklung der Digitalisierung von Lehr- und Lernangeboten an den Hochschulen voranzutreiben.
E-Learningsysteme und -angebote sind in Abstimmung zwischen den Hochschulen und durch die finanzielle Förderung des Landes auszubauen
und so Nutzungshürden bestehender Angebote abzubauen, um die individualisierten Zugänge zu Lehr- und Lerninhalten sowie Bibliotheksbeständen und wissenschaftlichen Datenbanken zu erleichtern und zu ermöglichen.“ S. 36

Medienkompetenz (freilich nicht Informationskompetenz) ist ebenfalls Thema, ohne das Bibliotheken hier eigens erwähnt werden:
„Wir sehen angesichts der rasanten digitalen Entwicklung das Fördern des Lernens mit digitalen Medien und das Nutzen ihrer Unabhängigkeit von
Ort, Zeit und Form als dringend notwendig an. Hierfür muss eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in Bildungs- und Schulalltag erfolgen. Beginnend ab dem Vorschulalter sollen Medienkompetenz und der sozial verantwortliche Umgang mit Medien vermittelt werden und bis in die Erwachsenenbildung weitergeführt werden. Hierzu gehören auch die datenschutzrechtliche Kompetenz und technische Befähigung, beispielsweise zur Verschlüsselung schützenswerter Daten.“ S. 36

Auch die LINKE spricht sich für ein Kulturfördergesetz aus:
„DIE LINKE. Thüringen will Kultur als Fundament unseres demokratischen Gemeinwesens stärken. Daher wollen wir ein Kulturfördergesetz auf den
Weg bringen, welches den kulturellen Reichtum bewahrt und Raum für kreative Impulse bietet. Für eine nachhaltige Kulturförderung setzen wir auf
ein gemeinsames und solidarisches Agieren von Land und Kommunen.“ S.3

„Wir wollen Kommunen und Landkreise bestärken, ihre kulturelle Diversität als überregionalen Brückenschlag zu benutzen und so auch im Dialog mit dem Land den Weg für Strukturen vorzubereiten, die in einem Kulturfördergesetz widergespiegelt werden können.“ S. 34

Was das für das Thüringer Bibliotheksgesetz bedeuten könnte, ist in einer eigenen Broschüre angedeutet:
„Weil das bestehende Bibliotheksgesetz dieser Situation nicht abhilft, plädiert DIE LINKE für die Stärkung
der Bibliotheken durch ein Kulturfördergesetz.“ (Kultur fördern. Auf dem Weg zu einem Kulturfördergesetz für Thüringen, S. 7

Quelle: Wahlprogramm

Die Piraten thematisieren Bibliotheken nicht in ihrem Wahlprogramm.

Sie sprechen sich allerdings für Open Access aus:
„Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (Open Access) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen.“

Quelle: Wahlprogramm

Die AfD macht in ihrem Wahlprogramm zu Bibliotheken keine explizite Aussagen.
Quellen: Wahlprogramm

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