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Brandenburg hinter’m Mond …

2012 wurde das Pressegesetz des Landes Brandenburg novelliert. Dabei wurde auch die Ablieferung von Netzpublikationen beschlossen. Allerdings gilt dies nur für solche Publikationen, die eine typologische Entsprechung im Gedruckten haben. 

Die Begründung des Gesetzentwurfes wird deutlich:

“Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Webseiten, Blogs und ähnliches nicht unter den Begriff der digitalen Publikation fallen.“

LT-Drs. 5/4853, S. 5 

Soviel zum digitalen kulturellen Gedächtnis … Aber die coolen Blogger wohnen ja auch alle in Berlin. Und deren Blogs sammelt ja die Deutsche Nationalbibliothek. Im Prinzip jedenfalls. Irgendwie so. Also ganz bestimmt …

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