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Bibliothekarische Stimmen. Independent, täglich.

7. Februar 2015
von Bibliotheksrecht
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Hamburger Wahlprogramme und Bibliotheken

SPD
Bibliotheken werden kurz erwähnt:
"Die Weiterentwicklung von Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten ist ein wichtiger Baustein der Integrations-, Bildungs- und Sozialpolitik. Dazu gehört, dass wir die Hamburger Öffentlichen Bü cherhallen weiter modernisieren."
S. 54

Digitalisierung wird auch angesprochen:
"Digitale Medien müssen an der Hochschule genauso selbstverständlich sein wie bewährte herkömmliche Lehr- und Lernmittel. Dazu gehört der Einsatz der klassischen E-Learning-Formate ebenso wie die Bereitschaft der Hochschulen, digitale Lehrangebote einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, z.B. in Form sog. MOOCs ('Massive Open Online Courses'). Wir werden die digitale Sicherung und Aufarbeitung von Buchbeständen und Hamburgischem Kulturgut vorantreiben."
S. 49

Link.

FDP
Für die Liberalen sind Bibliotheken keiner ausdrücklichen Erwähnung wert:

"Große Bühnen, Museen und Ausstellungshäuser, eine lebendige Offszene und vielfältige Künstlerinitiativen prägen das kulturelle Bild der Stadt."
S. 15

"Die Förderung der freien Musik-­, Kunst-­, Theater-­ und Literaturszene und ebenso die Arbeit der Theater, Konzerthäuser, Museen, Hochschulen und Universitäten als traditionell herausragende Institutionen zeugen von Vielfalt und Lebendigkeit Hamburgs.
S. 16

Link.

CDU
Bibliotheken sind bei der CDU irgendwie "etc.", explizite Erwähnungen gibt es nicht:
"Bei allen Kulturinstitutionen (Theater, Museen, Orchester, Stadtteilkultur etc.) werden Tarifsteigerungen ausgeglichen."
S. 46
Link.

Die Grünen
Bibliotheken werden ausdrücklich erwähnt:
"Bürgerhäuser, Begegnungsstätten, Jugendhilfe- und Stadtteilkultureinrichtungen, Bücherhallen, Sportplätze und Parks sind genauso wichtig für das gesellschaftliche Leben wie Familienzentren, Arbeitslosenhilfe oder Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten. Diese Anlaufstellen fördern die Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freizeit und müssen daher gestärkt werden und auskömmlich finanziert sein."
S. 56

"Um allen Hamburgerinnen und Hamburgern die Schätze der Kultur zu erschließen, brauchen wir eine lebendige, offene Kultur im Stadtteil, die an die Lebensrealitäten vor Ort anknüpft. Stadtteilkulturzentren, Bücherhallen und Geschichtswerkstätten liefern dafür die passende Infrastruktur. Wir wollen sie erhalten und mehr fördern, auch mit Mitteln aus der Kulturtaxe."
S. 104

Auch Open Access ist Thema, es deutet sich an, dass eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung angedacht wird:
"Wir setzen uns dafür ein, dass die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung möglichst frei zugänglich gemacht werden. Wir wollen den Open-Access-Gedanken fördern und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermutigen, das Recht auf Zweitveröffentlichung tatsächlich in Anspruch zu nehmen."
S. 95

"Wir wollen Sammlungen von digitalen Gemeingütern auf- und ausbauen. Dazu gehört auch, dass alle mit öffentlichen Geldern erstellten wissenschaftlichen Publikationen von Angehörigen hamburgischer Hochschulen frei im Internet zugänglich sein müssen (Open Access)."
S. 112

Man möchte sich auch mit "Urheberrecht" beschäftigen, auch wenn es hierfür keine Landeskompetenz gibt und das Thema in einem Landtagswahlprogramm daher etwas fehl am Platz ist:
"Wir wollen uns für Regelungen stark machen, die in der digitalen Welt sowohl die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer als auch die der Urheberinnen und Urheber berücksichtigen. Eine Anpassung der bestehenden urheberrechtlichen Regelungen an die digitale Realität sowie ein größeres Verständnis für urheberrechtliche Belange bei der digitalen Nutzung ist offensichtlich drängend. Denn auch im digitalen Zeitalter bedürfen Wissen und Kreativität des Schutzes. Ebenso dringlich wie grundlegend ist die Unterbindung der aktuellen Praxis des Abmahnwesens."
S. 114

Link.

Piraten
Bibliotheken werden explizit thematisiert:
"Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Bücherhallen für alle ein. Als ersten Schritt fordern wir, jegliche Gebühren für die Nutzung der vor Ort vorhandenen Bestände der Bücherhallen für die Empfänger von Transferleistungen mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Dies gilt für Kundenkarten, Anmeldegebühren, Gebühren aus Leihverkehr und Vorbestellung, nicht für sonstige Kosten (Säumnisgebühren, Anschriftenermittlung etc.)"

Behandelt wird auch das digitale kulturelle Gedächtnis:
"Die Piratenpartei Hamburg erachtet Software als Kulturgut, das es zu bewahren gilt. Ähnlich wie Bücher, Kunst und andere Zeugnisse von Gesellschaft und Geschichte soll dieses 'Digitale Erbe' archiviert, konserviert und zur Anschauung erhalten werden. Bibliotheken, Museen und andere Einrichtungen zum Erhalt von Kulturgütern sollen in solchen Bemühungen unterstützt werden. Insbesondere sollen Technologien gefördert werden, die auf den Erhalt von Speichermedien und die Entwicklung neuer, langlebiger digitaler Speicher abzielen.

Auch im Internet werden ständig Kulturgüter wie Blogeinträge, Grafiken und mehr veröffentlicht. Diese sind durch das schlichte Auslaufen eines Vertrags oder Abschalten eines Servers in ihrer Existenz bedroht. Die Piratenpartei Hamburg hält diese Güter ebenfalls für erhaltenswert und möchte neue wie bestehende Bestrebungen und Initiativen unterstützen und fördern, deren Ziel die Archivierung von im Internet veröffentlichten Inhalten ist."

Link.

Die Linke
Bibliotheken werden im Zusammenhang mit Medienkompetenz und demokratischer Öffentlichkeit thematisiert:

"Eine Medienkompetenzförderung, die allen Menschen vom Kindesalter an Teilhabe ermöglicht. Zur Fortentwicklung kritischer Öffentlichkeit müssen die Öffentlichen Bücherhallen, Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchive gesichert und ausgebaut werden."
S. 30

Link.

AfD
Bibliotheken kommen bei der AfD nicht vor ...
Link.

Fazit
Ein Bibliotheksgesetz, wie es in den vergangenen Jahren die politischen Programme dominiert hat, ist in Hamburg nicht in Sicht. Schlimmer ist aber, dass es überhaupt kein eigenständiges Politikfeld "Bibliothek" gibt. Dass Bibliotheken teilweise noch nicht einmal als Kultureinrichtung ausdrücklich erwähnt werden, zeigt eindrücklich, dass sie im "Niemandsland" zwischen Kultur und Bildung leicht unsichtbar zu werden drohen. Positiv ist, dass über alle Parteiprogramme hinweg praktisch alle relevanten bibliothekspolitischen Themen angesprochen werden. Es fehlt aber die konzeptionelle Klammer, die bei keiner Partei, sieht man einmal von guten Ansätzen bei den Piraten ab, zu finden ist.

26. Januar 2015
von Bibliotheksrecht
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Blogs und Rechtswissenschaft

In Heft 1/2015 der JURA schreiben Hannah Birkenkötter und Maximilian Steinbeis über juristische Blogs. Zuerst gehen sie auf anwaltliche Blogs ein, die sie für ein sehr effektives Mittel der Mandantenakquise halten. Blogs seien hier eine sehr einfache und gute Möglichkeit, fachliche Expertise aufzubauen. Nach einem kleinen Seitenschwenk zu Blogs juristischer Verlage wenden sie sich dem Bloggen in der Rechtswissenschaft zu. Hier stellen sie eine gewisse Zurückhaltung im deutschsprachigen Raum fest, ein Unterschied etwa zu den USA.

Interessant ist die nachfolgende Erörterung der Vor- und Nachteile des rechtswissenschaftlichen Bloggens. Zwei Kennzeichen werden als prägend für Blogs angesehen: Es gibt keine Intermediäre (Verlage, Redaktionen, etc.); es gibt Reaktionen (Kommentare, etc.)

Die Stärke von Blogs liegt in ihrer Diskursivität. Sie stellen Öffentlichkeit über die engen Fachgrenzen hinaus her. Darüber hinaus können sie eine Art Labor sein für Ideen und Gedanken, das Material bereithält für künftige konventionelle Publikationen in Büchern und Zeitschriften.

Insgesamt werden Blogs als eine neue, zu den alten Formaten komplementäre Publikationsform gesehen, die gerade in der rechtswissenschaftlichen Arbeit noch zu wenig genutzt wird.

Quelle: Hannah Birkenkötter/Maximilian Steinbeis: Rechtswissenschaftliche Blogs in Deutschland - zu Möglichkeiten und Grenzen eines neuen Formats in den Rechtswissenschaften, in: JURA 2015, H. 1, 23-29.

16. September 2014
von Bibliotheksrecht
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Anhörung zum Landesbibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz

Heute war im Wappensaal des Landtags von Rheinland-Pfalz die öffentliche Anhörung im zuständigen Kulturausschuss zum Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/3660). Die Anhörung war mit rund 25 Gästen gut besucht. Für die Landesregierung hat der Kulturstaatssekretär Walter Schumacher an der Anhörung teilgenommen. Geladen waren fünf Sachverständige, die alle im Vorfeld auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben hatten. Die Sachverständigen haben der Reihe nach vorgetragen. Unmittelbar im Anschluss an eine Stellungnahme gab es jeweils eine Fragerunde.

Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landrat Ernst Walter Görisch, begrüßte das Vorhaben. Er betonte die Wichtigkeit von Bibliotheken für das Grundrecht der Informationsfreiheit. Positiv wurde gewertet, dass es KEINE kommunale Pflichtaufgabe Bibliothek gibt und dass die Kommunen einen substanziellen Spielraum behalten, wie sie das bibliothekarische Angebot auf kommunaler Eben gestalten. Als Beispiele für spezifische Lösungen wurden institutionelle Kooperationen von Schulbibliotheken und Öffentlichen Bibliotheken genannt. Hinsichtlich der Bibliothekförderung wurde angemerkt, dass man sich Hilfen auch für den Ausbau und den Betrieb von Bibliotheken und nicht bloß Projektförderung wünsche. Bei der im Grundsatz begrüßten Ausweitung des Pflichtexemplarrechts auf Netzpublikationen wurde angefragt, ob denn wirklich jede Netzpublikation abzuliefern sei. In der anschließenden Fragerunde ging es um die ehrenamtliche Bibliotheksarbeit. Hier wurde betont, dass mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Bibliothekswesen zwar eine Professionalisierung nötig sei, Ehrenamtliche jedoch weiter in die Bibliotheksarbeit eingebunden bleiben sollten.

Für das Landesbibliothekszentrum (LBZ) hat Herr Günter Pflaum, der stellvertretende Leiter des LBZ zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er betonte, dass es wichtig sei, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen gleichermaßen umfasse. Begrüßt wurde auch, dass nunmehr in einem Gesetzeswerk alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Zwei Punkte wurden anschließend besonders herausgehoben, nämlich erstens die geplante aktuelle, auch Netzpublikationen umfassende Regelung des Pflichtexemplarrechts und zweitens die Bedeutung des Gesetzes für die Öffentlichen Bibliotheken, die eine politische Aufwertung durch das Gesetz angesichts der aktuellen Herausforderungen (Positionierung als Bildungseinrichtung, neue technische Entwicklungen, Angebote von eBooks) sehr gut gebrauchen können. Was die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken angeht, so wurde auf das niedrige Niveau der Bibliotheksmitteln in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Auch wenn in dem Gesetz keine verbindliche Aufstockung der Mittel vorgesehen sei, so erhoffe man sich doch eine Aufwertung. Pflaum betonte zudem, dass die Förderung und Finanzierung von Bibliotheken mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Gemeinden mit Verfassungsrang sei. Gewünscht werde in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung mit den Volkshochschulen, jedenfalls was die Schaffung gesetzlicher Grundlagen angeht. Abschließend wurde noch ein Zusammenhang zum Abschlussbericht der EK Kultur von 2007 hergestellt. Pflaum wünschte sich eine parteiübergreifende Unterstützung für das Gesetz. In der anschließenden Fragerunde ging es um die Bedeutung der Wissenschaftlichen Stadtbibliotheken in Trier, Mainz und Worms, um die Abgrenzung des Sammelauftrages im Pflichtexemplarrecht im Bereich von Rundfunk und Fernsehen sowie um die Rolle der Bibliotheken im Bildungskonzept des Landes. Zum letzten Punkt wurden konkrete Beispiele einer gelungenen Sprach- und Leseförderung durch die Bibliotheken genannt.

Richard Stang von der Hochschule der Medien in Stuttgart hat in seiner Stellungnahme die Rolle der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen hervorgehoben und deren soziale Funktion sowie ihre Bedeutung für Inklusion und Integration dargestellt. Dabei wurde betont, dass Bibliotheken praktisch die einzige kommunale Einrichtung sind, in der unterschiedliche Bildungsbereiche vernetzt und integriert werden können. Als Bildungseinrichtungen sollen Bibliotheken Wissensdienstleistungen anbieten und zudem die Medien- und Informationskompetenz ihre Nutzer stärken und trainieren. Interessant war der Vergleich zu den Volkshochschulen, die in der Regel nur ein starres Kurssystem anbieten können. Bibliotheken können hier ergänzend individuelle Lernmöglichkeiten schaffen. Die anschließende Fragerunde behandelte die soziale Dimension von Bibliotheken, vor allem ihre Bedeutung als lokaler Treffpunkt. Stang regte eine Projektförderung an, um Bibliotheken gerade im ländlichen Raum im Sinne eines sozialen Treffpunktes weiterzuentwickeln.

In meiner Stellungnahme habe ich die rechtliche Dimension des geplanten Gesetzes gewürdigt. Was die Öffentlichen Bibliotheken angeht, so ist es weniger strikt juristisch, sondern mehr planerisch-politisch zu verstehen. Rechtliche Schwerpunkte des Gesetzes sind demgegenüber die Bibliotheken als Bildungseinrichtungen sowie insbesondere Fragen des kulturellen Gedächtnisses in Gestalt des Pflichtexemplarrechts. Ich habe betont, dass es sehr sachgerecht sei, das Pflichtexemplarrecht nun zusammen mit dem Organisationsrecht des Landesbibliothekszentrums in einem Gesetz zu regeln. Richtig seien auch parallele Regelungen zum Landesarchivgesetz, so dass nunmehr für zwei vergleichbare Kulturbereiche auch vergleichbare Rechtsgrundlagen existieren. Zu den recht zahlreichen Anmerkungen in meiner schriftlichen Stellungnahme habe ich bemerkt, dass es dabei in der Regel um mehr formale Fragen gehe, die im bisherigen Erarbeitungsverfahren des Gesetzes offenbar nur wenig Beachtung gefunden hätten. Insgesamt aber habe ich das Gesetz, wenn man von der fehlenden verbindlichen Förderung einmal absieht, als den besten derzeit vorliegenden Entwurf bezeichnet, der für weitere Bundesländer eine Vorbildfunktion haben kann. Im Zusammenhang mit der in mehreren Ländern zu beobachtenden Debatte um allgemeine Kulturfördergesetze habe ich noch betont, dass solche Gesetze zwar für die Förderung auf kommunaler Ebene einen sinnvollen Rahmen bilden können, für den Bibliotheksbereich wegen der vielen über den rein kommunalen Bereich hinausreichenden Themen (insbes. Pflichtexemplarrecht) und vor allem wegen der Vernetzung mit den wissenschaftlichen Bibliotheken auf ein Bibliotheksgesetz gleichwohl nicht verzichtet werden könne.

Für die Kirchen hat der Vertreter des Katholischen Büros Mainz, Ordinariatsdirektor Dieter Skala, die Bedeutung der kirchlichen öffentlichen Bibliotheken hervorgehoben, die weit mehr als die Hälfte aller öffentlichen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz unterhalten. Mit Blick auf das Gesetz wurde eine angemessene Berücksichtigung bei der Bibliotheksförderung angemahnt, die auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft der Kirche berücksichtigen soll. Kritisch wurde noch angemerkt, dass eine geplante Verwaltungsvorschrift zur Bibliotheksförderung wegen der Anforderungen bei den Öffnungszeiten für viele kirchliche Bibliotheken den faktischen Ausschluss von der Förderung bedeuten werde. Mit Blick auf Art. 37 der Landesverfassung wurde zudem eine Gleichbehandlung der kirchlichen Bibliotheken mit den Bibliotheken in Trägerschaft der öffentlichen Hand gefordert.

Insgesamt war die Anhörung sehr ertragreich und konzentriert. Auch die Abgeordneten der Opposition (CDU) haben ein großes Interesse gezeigt. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass es in Rheinland-Pfalz ein Bibliotheksgesetz mit einem parteiübergreifenden Konsens geben könnte. Bemerkenswert war zudem die Aufgeschlossenheit der kommunalen Seite, die Bibliotheksgesetzen ansonsten oft recht reserviert gegenübersteht.

8. September 2014
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Thüringen 2014

Im Wahlprogramm der CDU werden Bibliotheken etwas lustlos kurz zwischen Theater und Kirmesverein erwähnt:
"Wir wollen die kulturelle Spitzenleistung unser Theater und Orchester genauso fördern wie unsere Museen, Bibliotheken und die von vielen Vereinen, Kirchen und Initiativen getragene Breitenkultur von der Szenekultur in den Städten bis zu Kirmesvereinen oder Heimatstuben in
den Dörfern."
Quelle: Der Thüringenplan 2014-2019, S. 74

Die SPD behandelt, und das verdient Aufmerksamkeit, das Thema Bibliotheken unter der Überschrift "Medienland Thüringen". Damit werden Bibliotheken etwas aus der "Kulturecke" herausgeholt:
"Bibliotheken wollen wir als Orte der Informationsvermittlung und medienpädagogischen Arbeit stärken. Daher unterstützen wir eine Integration kommunaler Medienzentren in öffentlichen Bibliotheken und wollen den Zugang zu Bibliotheken auch im ländlichen Raum sicherstellen. S. 9

Daneben werden Bibliotheken aber auch im Kulturbereich erwähnt:
"Bibliotheken sind nicht nur Orte der Information, sondern in vielen Gemeinden und Städten auch Orte der Begegnung, des Austausches und ein Mittelpunkt des kulturellen Lebens. Es muss auch zukünftig darum gehen, gemeinsam mit den Kommunen dieses Angebot zu erhalten. Wir
wollen die Bibliotheken als außerschulischen Lernort stärken und mehr in die schulische Arbeit integrieren." S. 43

Interessant ist noch eine Digitalisierungsstrategie:
"Wir wollen die Möglichkeiten von digitalen Angeboten für die Teilhabe und die Vermittlung unseres kulturellen Erbes stärker nutzen. Dazu wollen wir den weiteren Aufbau eines zentralen Kultur- und Wissensportals weiter vorantreiben und als Beitrag Thüringens zur Deutschen
Digitalen Bibliothek
profilieren. Hierbei werden wir die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden gezielt bei Erstellung ihrer Angebote unterstützen. Den Zugang zu den wertvollen Beständen der Archive wollen wir für die Forschung und interessierte Öffentlichkeit durch eine Digitalisierungsinitiative erleichtern." S. 43

Etwas versteckt findet sich auch eine Aussage zu den Hochschulbibliotheken. Hier ist es offenbar denkbar, eine hochschulübergreifende Bibliotheksversorgung zu etablieren:
"Die spezifischen Profile der Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen sollen in Zukunft noch besser genutzt werden ... Hierzu werden wir die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Etablierung von Kooperationsplattformen fördern. Dabei soll auch die Kooperation in zentralen Bereichen, wie den Bibliotheken, Rechenzentren und der Liegenschaftsverwaltung, weiter ausgebaut werden. Für uns ist dabei klar: Kooperationen müssen stets die Qualität erhöhen, sie sind kein Sparmodell." S. 25

Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 9

Der FDP fällt im knappen "Kulturteil" ihres Wahlprogramms zu Bibliotheken nichts ein. Bezeichnent ist, dass in Aufzählungen der Kultur- und Bildungseinrichtungen in Thüringen die am meisten besuchte Institution, nämnlich die Bibliothek, noch nicht einmal erwähnt bzw. als "etc". bezeichnet wird:
"Netze vonTheatern, Orchestern, Museen, Burgen und Schlössern"
"Zentrale Bedeutung haben Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen etc."
Wahlprogramm, S. 53 f.

Die Grünen widmen Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm einen eigenen, recht differenzierten Abschnitt:
"Flächendeckende Bibliotheksangebote sind für uns eine feste Säule unserer Kulturlandschaft. Dort, wo die Finanzierung fester Bibliotheken
schwierig wird, können regelmäßig verkehrende Bibliotheksbusse flexible Alternativen sein. Grundlage für ein attraktives Angebot ist eine
gemeinsam mit den Bibliotheken entwickelte Bibliothekenentwicklungsplanung. Außerdem wollen wir den Kommunen über ein Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell – feste Zuschüsse für Anschaff ungen einerseits, Förderung innovativer Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit
andererseits – mehr Spielräume bei der Förderung der Bibliotheken geben. Wir wollen, dass sich mehr öff entliche Bibliotheken an der Thüringer Onlinebibliothek (ThueBIBnet) beteiligen und werden dies von Seiten des Landes unterstützen." S. 53

Kurz erwähnt werde Bibliotheken dann noch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
"Wir Thüringerinnen und Thüringer werden weniger und leben länger; das Land und die Kommunen haben große finanzielle Probleme; immer weniger Menschen müssen für den Erhalt von Schwimmbädern, Bibliotheken und Straßen aufkommen ... – eine Herausforderung ..." S. 68
Es werden kommunale Kooperationen angemahnt:
"Der gemeinsame Betrieb von Schwimmbädern, Bibliotheken oder Jugendklubs spart Kosten und sichert deren Erhalt." S. 69

Interessant sind Aussagen zur Medienkompetenz. Bibliotheken werden hier nicht direkt erwähnt:
"Der informierte, selbstbestimmte und kritische Umgang mit Informationen und Medien ist mehr denn je eine Voraussetzung für die freie individuelle Entfaltung und die Teilhabe am gesellschaft lichen, politischen und kulturellen Leben. Dennoch nehmen es meist nur die aufgeklärten
Nutzerinnen und Nutzer des Internets genau zur Kenntnis, auf welche Vereinbarungen sie sich in der digitalen Welt einlassen. Medienkompetenz
ist zu einer Schlüsselqualifi kation unserer Zeit avanciert. Wir werden daher generationsübergreifende Medienbildung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung fördern. Wir wollen die Ausbildung für Lehrkräft e in Thüringen um eine medienpädagogische Grundkomponente ergänzen und für Pädagoginnen und Pädagogen im aktiven Dienst geeignete Fortbildungskonzepte entwickeln." S. 68

Im Wissenschaftsteil des Wahlprogramm finden sich Aussagen zu Open Access:
"Forschung und Wissenschaft erfordern den freien Austausch von Wissen und Forschungsergebnissen. Dieser Austausch darf nicht durch
Kostenbarrieren und Gewinnstreben behindert werden. Wir sprechen uns für das Open-Access-Prinzip aus: Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, sollen gemäß dieses Prinzips gebührenfrei im Netz zugänglich gemacht und
genutzt werden können." S. 45

Die Grünen planen ein Kulturfördergesetz für Thüringen. Wie immer bei diesem Thema, sind Bibliotheken, obwohl sie die besucherstärksten Einrichtungen sind, nur am Rande erwähnt. Für Thüringen freilich mag das angehen, weil es ja ein Bibliotheksgesetz gibt, das aber angepasst werden müsste, wenn die grünen Forderungen Realität werden sollten:
"Zurzeit sind kulturelle Leistungen der Kommunen als freiwillige Leistung nicht vor Kürzungen geschützt. Wir streben mit unserem Kulturfördergesetz an, die Kulturförderung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, damit die entsprechenden Aufgaben, z. B. Theater, Museen, Heimatkultur und Soziokultur, verlässlich fi nanziert werden." S. 54

"Transparente und verlässliche Strukturen in der Kulturförderung Thüringens sind bisher nicht zu erkennen. Das wollen wir in der kommenden
Legislatur mit einem spartenübergreifenden Kulturfördergesetz ändern. Die Förderstrukturen der bedeutsamen überregionalen Kulturinstitutionen, z.B. der Theater und Orchester sowie der Klassik Stift ung Weimar, sollen dafür in den Blick genommen und – wenn nötig – sinnvoll neu organisiert werden. Einen weiteren Raubbau, wie er in den letzten Jahren an vielen Thüringer Theatern und Orchestern stattgefunden hat, verträgt unsere Kulturlandschaft nicht. Wir werden diesen folglich verhindern und mittelfristige Planbarkeit sichern. Darüber hinaus ist es uns wichtig die Breitenkultur, Soziokultur, Freie Szene und die kulturelle Bildung zu stärken. Dabei darf die vermeintliche „Hochkultur“ nicht gegen die unabhängige Kulturszene ausgespielt werden. Uns geht es um einen angemessenen Leistungsausgleich, der positive Anreize zur Kooperation schafft. Auch das Verhältnis von institutioneller und projektbezogener Förderung ist aus unserer Sicht zu überdenken." S. 52

Ein Schwerpunkt dieses Kulturfördergesetzes scheint auch eher die "ausgeübte" Kultur zu sein:
"Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Mittel für die Musik- und Jugendkunstschulen anzuheben und in unserem Kulturfördergesetz
verbindliche Regelungen zur künft igen Finanzierung der Musikschulen seitens des Landes festzulegen."

Quelle: Wahlprogramm

Die LINKE würdigt Bibliotheken in ihrem Wahlprogramm kurz und knapp:

"Thüringens Bibliotheken sind Bildungs- und Kulturzentren und dadurch wichtige Anziehungspunkte für Jung und Alt in den jeweiligen Regionen. Sie sind daher besonders zu fördern." S. 34

Der freie Zugang zu Bibliotheksinhalten wird begrüßt:
"Darüber hinaus machen wir uns dafür stark, die Entwicklung der Digitalisierung von Lehr- und Lernangeboten an den Hochschulen voranzutreiben.
E-Learningsysteme und -angebote sind in Abstimmung zwischen den Hochschulen und durch die finanzielle Förderung des Landes auszubauen
und so Nutzungshürden bestehender Angebote abzubauen, um die individualisierten Zugänge zu Lehr- und Lerninhalten sowie Bibliotheksbeständen und wissenschaftlichen Datenbanken zu erleichtern und zu ermöglichen." S. 36

Medienkompetenz (freilich nicht Informationskompetenz) ist ebenfalls Thema, ohne das Bibliotheken hier eigens erwähnt werden:
"Wir sehen angesichts der rasanten digitalen Entwicklung das Fördern des Lernens mit digitalen Medien und das Nutzen ihrer Unabhängigkeit von
Ort, Zeit und Form als dringend notwendig an. Hierfür muss eine stärkere Einbindung von Internet und digitalen Medien in Bildungs- und Schulalltag erfolgen. Beginnend ab dem Vorschulalter sollen Medienkompetenz und der sozial verantwortliche Umgang mit Medien vermittelt werden und bis in die Erwachsenenbildung weitergeführt werden. Hierzu gehören auch die datenschutzrechtliche Kompetenz und technische Befähigung, beispielsweise zur Verschlüsselung schützenswerter Daten." S. 36

Auch die LINKE spricht sich für ein Kulturfördergesetz aus:
"DIE LINKE. Thüringen will Kultur als Fundament unseres demokratischen Gemeinwesens stärken. Daher wollen wir ein Kulturfördergesetz auf den
Weg bringen, welches den kulturellen Reichtum bewahrt und Raum für kreative Impulse bietet. Für eine nachhaltige Kulturförderung setzen wir auf
ein gemeinsames und solidarisches Agieren von Land und Kommunen." S.3

"Wir wollen Kommunen und Landkreise bestärken, ihre kulturelle Diversität als überregionalen Brückenschlag zu benutzen und so auch im Dialog mit dem Land den Weg für Strukturen vorzubereiten, die in einem Kulturfördergesetz widergespiegelt werden können." S. 34

Was das für das Thüringer Bibliotheksgesetz bedeuten könnte, ist in einer eigenen Broschüre angedeutet:
"Weil das bestehende Bibliotheksgesetz dieser Situation nicht abhilft, plädiert DIE LINKE für die Stärkung
der Bibliotheken durch ein Kulturfördergesetz." (Kultur fördern. Auf dem Weg zu einem Kulturfördergesetz für Thüringen, S. 7

Quelle: Wahlprogramm

Die Piraten thematisieren Bibliotheken nicht in ihrem Wahlprogramm.

Sie sprechen sich allerdings für Open Access aus:
"Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (Open Access) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen."

Quelle: Wahlprogramm

Die AfD macht in ihrem Wahlprogramm zu Bibliotheken keine explizite Aussagen.
Quellen: Wahlprogramm

12. August 2014
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Brandenburg 2014

Die SPD erwähnt Bibliotheken nur beiläufig:
"Kultur und Kunst dürfen kein Luxus für wenige werden. Deshalb werden wir auch in Zukunft Kinder-und Jugendkunstschulen, Musikschulen und Bibliotheken unterstützen. Sie sind wichtige Anker für die Kultur in der Tiefe des Landes."
Regierungsprogramm, S. 22.

DIE LINKE erwähnt "Mobile Bibliotheken", die durch ein Engagement vor Ort getragen werden sollen, einmal beiläufig.
Wahlprogramm, S. 33.

Die CDU macht es wie die SPD, akzentuiert aber etwas anders in Richtung Wirtschaftsfaktor:
"Museen, Ausstellungen, Musik- und Kunstschulen, Bibliotheken, Orchester, Theater, Gedenkstätten und Kreativzentren sind wichtige Säulen einer Gesellschaft. Ihre Unterstützung und Förderung sind unerlässlich. Wir nehmen diese Verantwortung ernst. Kultur und Medien sind auch ein wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor."
Regierungsprogramm, S. 16.

Die Grünen sind da etwas konkreter, indem sie auf eine technisch angemessene Ausstattung eingehen:
"Neben kreativen Freiräumen und finanziellen Spielräumen, braucht ein Kulturland ganz handfeste Räume: Bühnen, Museen, Konzerthäuser, bezahlbare Ateliers und Ausstellungsräume für bildende Künstler, technisch gut ausgestattete Archive und Bibliotheken, Orte der
Soziokultur und vieles mehr." S. 131

Bibliotheken sind zudem irgendwie auch Standortfaktor: "Ziel unserer Kulturpolitik soll es sein, das kulturelle Leben des gesamten Landes in Theatersälen, Kirchen, Museen, Galerien und Künstlerwerkstätten, Bibliotheken und Musikschulen zu vernetzen, zu beleben und zu bereichern im Sinne infrastruktureller Bildungsversorgung vor Ort, als belebender und stabilisierender Faktor gegenüber Tendenzen der 'Landflucht' und als Teil der Strategien, die zunehmende Zahl der Berlin-Abwanderer für die Ansiedlung im brandenburgischen ländlichen Raum zu gewinnen, letztlich auch als wichtiger Faktor der touristischen Kernversorgung mit regionalen Highlights." S. 132

Einen interessanten Akzent setzen die Grünen noch bei Open Access (woanders ist das Thema Fehlanzeige): "In der Wissenschaft wollen wir das „Open-Access-Modell“ fördern, ohne die Freiheit der Wissenschaft zu beschränken. Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck- oder Fraunhofer-
Institute sowie Hochschulen wollen wir verpflichten, ihre Forschungsergebnisse kostenfrei zu veröffentlichen. Dies soll auch für Gutachten und Studien gelten, die im Auftrag von Ministerien, Landesbehörden oder Landtagsfraktionen angefertigt wurden. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Daten müssen auch öffentlich verfügbar sein. Die Daten sollten möglichst immer online zugänglich sein, um eine schnelle Nutzung und Verfügbarkeit zeit- und ortsunabhängig zu gewährleisten." S. 125
Landtagswahlprogramm.

Der FDP fällt zu Bibliotheken nichts ein ...
Wahlprogramm.

Überraschung bei der AfD - Die Bibliothek als führende und integrative Kultureinrichtung am Ort: "Zur Stärkung der Bibliotheken und deren Umwandlung zu Zentren für eine spartenübergreifende kulturelle Nutzung (wie z.B. bei der Bibliothek im Bahnhof Luckenwalde, bei der Landesbibliothek/Wissensspeicher Potsdam) soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden."
Wahlprogramm, S. 20.

Das Wahlprogramm der Piratenpartei berücksichtigt Bibliotheken allein aus dem digitalen Blickwinkel.

So wird die Schließung von Bibliotheken zwar erwähnt:
" Die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen - wie Schulen, Bibliotheken und Treffpunkten - aus angeblichen Kostengründen haben zu einer erheblichen Erosion der ländlichen Gebiete geführt." Allerdings wird dies als Argument für ein Recht auf kostenlosen Internetzugang genutzt. Offenbar kann der Netzzugang die Bibliothek vor Ort einfach ersetzen.

Auch beim Thema Open Access kommen Bibliotheken vor:
"Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam; meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Die Entwicklung wollen wir durch finanzielle Förderung beschleunigen. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Brandenburg eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung."

Zudem werden die Entwicklung und die Vernetzung von digitalen Bibliotheken gefordert.

Quelle: Wahlprogramm

Fazit
Bibliotheken sind in Brandenburg derzeit kein Thema in der Politik. Auffällig war in den Wahlprogrammen aber die starke Präsenz der Musikschulen, die freilich zahlenmäßig erheblich unbedeutender sind als die Bibliotheken. Offenbar ist diese starke Wahrnehmung ein Effekt des Brandenburgischen Musikschulgesetzes. Man sollte daher auch in Brandenburg einmal wieder über ein Bibliotheksgesetz nachdenken.

5. August 2014
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheken in den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Sachsen 2014

Die Parteien in Sachsen gehen in ihren Wahlprogrammen auch auf Bibliotheken und deren Dienstleistungen ein. Für den Erlass eines Bibliotheksgesetzes sprechen sich explizit Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE, und die Piraten aus. Zudem hätten die Pläne der SPD eine Weiterentwicklung des SLUB-Gesetzes zur Folge.

Die CDU will die kleine Dorfbücherei fördern und damit wohl den Charakter der Büchersammlung als Begegnungsort betonen:
"Wir wollen in den kleinen Ortschaften zentrale Anlaufpunkte schaffen und fördern. Sie sollen nicht nur Treffpunkte für Jung und Alt sein, sondern auch Bibliotheken, Kurse, Beratungsangebote, schnelles Internet, Apothekersprechstunden und nach Möglichkeit auch Postangebote sowie Bankautomaten enthalten. Ein kleines Warenangebot und ein kleines Café können die Treffpunkte attraktiv machen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 58

Bei der SPD geht es um strukturelle Fragen des sächsischen Bibliothekswesens. Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, müsste die Umsetzung wenigstens eine Änderungs des SLUB-Gesetzes nach sich ziehen, das dann wohl in Richtung eines Sächsischen Bibliotheksgesetzes weiterentwickelt werden würde:
"Angesichts der Digitalisierung steht auch das sächsische Bibliothekswesen vor großen Herausforderungen. Wir wollen ein frei zugängliches sächsisches Biblio - theksnetz flächendeckend erhalten und werden die kommunalen Bibliotheken beim Übergang in das digitale Zeitalter unterstützen. Das in unserer Regierungs - verantwortung 2008 entstandene Bibliothekskonzept enthält dazu notwendige Maßnahmen, die endlich umgesetzt werden müssen. Wir werden die sächsische Staats-, Landes- und Universitätsbibliothek ( SLUB ) zu einer Leitbibliothek mit einer Gesamtverantwortung für das sächsische Biblio - thekswesen in Zusammenarbeit mit einer gestärkten Sächsischen Landesstelle für Bibliothekswesen ausbauen."
Quelle: Regierungsprogramm 2014-2019, S. 97

Im Wahlprogramm von Bündnis90/Die Grünen gibt es eine explizite Aussage für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes:
"Bibliotheken wollen wir als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stärken und deswegen nicht nur in Großstädten erhalten. (S. 7) ... BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die Bibliotheken als Bildungsorte, Medienzentren und Kultureinrichtungen stär - ken und ein leistungsstarkes und flächendeckendes Bibliotheks - system in ganz Sachsen erhalten. Gemäß der Empfehlungen, die die Enquete Kommission des Deutschen Bundestags 'Kultur in Deutschland' bereits 2007 ausgesprochen hat, wollen wir deshalb ein Sächsisches Bibliotheksgesetz einführen. Es soll für Bibliotheken Mindeststandards unter anderem hinsichtlich der Ausbildung des Personals und der technischen Ausstattung for - mulieren, bei deren Erfüllung der Freistaat die Kommunen finan - ziell unterstützt. Die Kooperation mit Bildungseinrichtungen soll verbessert werden. (S. 89)"
Quelle: Programm zur Landtagswahl 2014.

DIE LINKE thematisiert Bibliotheken gleich an mehrere Stellen:
"Kindern und Jugendlichen muss ein gebührenfreier Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern, Musikschulen ermög licht werden. Sie benötigen eigene gestaltbare Räume, in denen sie sich abseits von Kostenzwängen treffen und betätigen können sowie Unterstützung erfahren. (S. 15) ... Die Hochschulbibliotheken wollen wir besser ausstatten, damit sie die Heraus­forderungen digitalisierter Wissensvermittlung meistern und die Hochschulen dabei unterstützen können. (S. 23) Weiterhin unverzichtbar sind Studiengänge an sächsischen Hochschulen, die der kulturellen Vermittlung dienen, z.B. Museologie und Bibliothekswissenschaften und Kulturmanagement. (S. 29) Erarbeitung eines Landesbibliothekengesetzes (S. 30)." Interessant ist mit Blick auf die kürzlich erfolgte Umwandlung der SLUB Dresden in einen Staatsbetrieb noch die Aussage: "Ablehnung weiterer [!!, Anm. ES] Rechtsformänderungen bei sächsischen Kultureinrichtungen."
Quelle: Landtagswahlprogramm Sachsen 2014.

Die Piraten thematisieren Bibliotheken an mehrere Stellen ihres Wahlprogramms:
"Alle Schulen müssen zur selbständigen Interessenfortbildung der Schüler mit eigenen Bibliotheken ausgestattet werden. (S. 7)

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf de m Weg zu umfassenden Medien - und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations - , Bildungs - und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf. (S. 25)

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für eine umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Digitalisierung und V erfügbarmachung von Kulturschätzen und - werken Sachsens ein, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Diese sollen kostenfrei, nachhaltig und ohne Nutzungsbeschränkung der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht werde n. Das SächsHSG, §12 Absatz 5 (Gebühren), das SächsKRG (Zielsetzung) u.a. sind dazu anzupassen. (S. 25)"

Daneben gibt es noch einen umfangreichen Abschnitt über Bibliotheken (S. 26 f.). Dort sprechen sich die Piraten auch für die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes aus. Dieser Abschnitt des Wahlprogramms liest sich streckenweise wie der Entwurf eines Bibliotheksgesetzes:

"Präambel
Bibliotheken waren in der Vergangenheit ein Hort des Wissens, des Studiums und der Begegnung. Im Zuge der Sparzwänge von Verwaltungen einerseits und den Anpassungsschwierigkeiten im Zuge der digitalen Revolution andererseits verkümmerten ehemals belebte Begegnungsstätten zu in Kommunalhaushalten ungeliebten Restposten. Den Bibliotheken wieder den Stellenwert in der Gesellschaft einräumen, der einem Land mit reicher Kultur - und Wissenschaftsvergangenheit angemessen ist, steht dem Freistaat Sachsen nicht nur gut zu Gesicht, sondern ist zugleich ein Grundbaustein für eine nachhaltige Bildungs - und Sozialpolitik.

Bibliotheksgesetz
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich für die Schaffung eines sächsischen Bibliotheksgesetzes ein. Dies regelt die grundsätzlichen Aufgaben von Bibliotheken, betont den Stellenwert im Freistaat, klärt die Finanzierung und fördert die Zusammenarbeit.

Pflichtaufgaben
Die Piratenpartei Sachsen betrachtet Bibliotheken als wichtige öffentliche Einrichtungen, die nicht nur Wissen und Kultur vermitteln, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Rolle als sozialer Raum für die Begegnung der Menschen untereinander spielt. Eine bedeutende Rolle kommt den Bibliotheken als Lernraum für die Selbstbildung und das Selbststudium zu, welches durch eine an genehme Arbeitsatmosphäre, Hilfestellungen, Wegweiser und kulturelle Angebote unterstützt wird. Zu den Pflichtaufgaben der Bibliotheken gehört es, jedem Bürger und jeder Bürgerin über online - und Vorortpräsenz den Zugriff zu Literatur, Sach - und Fachmedien zu ermöglichen. Die Bibliotheken sind gehalten, sich zu koordinieren und die Angebote zeitgemäß zu gestalten. Den Bibliotheken kommt ferner eine Beratungsfunktion zu, um es den Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen, sich im Wandel zur Informationsgesellschaft zu orientieren. Diese Funktion schließt die Vermittlung und Bewertung von Informationsangeboten ein. Die Bibliotheken sind für eine inklusive und barrierearme Nutzung fortzuentwickeln.

Finanzierung
Die kommunalen Bibliotheken mit Schwerpunkt der Allgemeinversorgung werden durch Kommune und Land finanziert. Der Freistaat übernimmt hierbei die Personalkosten zu 80%, dies schließt die regelmäßige, mindestens zweijährliche Weiterbildung des Personals ein. Die angemessene räumliche Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger. Die angemessene technische Ausstattung erfolgt durch den kommunalen Träger bei Einwohnerzahlen größer 100.000 Einwohnern, andernfalls durch den Freistaat. Die Landes - und Universitätsbibliotheken, sowie Sonderbibliotheken werden durch den Freistaat vollständig finanziert. Eine Nutzungsgebühr für Bibliotheken zu deren Finanzierung ist nicht statthaft.

Langzeitverfügbarkeit
Die Bibliotheken werden gehalten, auf die Bedeutung der Langzeitverfügbarkeit hinzuweisen. Historisch wertvolle Sammlungen sind nach und nach zu digitalisieren, inhaltlich zu erschließen und für den allgemeinen Zugang im Internet zur Verfügung zu stellen.

Präsenzbestand, Online - Ausleihe und Katalogisierung
Um die oben genannten Aufgaben zu erfüllen, ist der Präsenzbestand einer Bibliothek regelmäßig zu aktualisieren. Die Aktualisierungsrate sollte 10% pro Jahr nicht unterschreiten. Bevorzugt sollte in gesamtsächsischer Koordination sichergestellt werden, dass Bücher und Zeitschriften zentral eingekauft werden. Die Bibliotheken regeln diesen Einkauf untereinander. Der Bestand kann in Teilen durch Ebooks ersetzt werden, wenn für die Ausleihe ausreichend Lesegeräte zur Verfügung stehen. Dabei beachten die Bibliotheken, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Allgemeinversorgung und Spezialisierung des Bestandes eingehalten wird. Die elektronische Ausleihe ist sachsenweit zu koordinieren. Um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, wird die regelmäßige Versorgung neben der Online-Präsenz durch den Einsatz von fahrenden Bibliotheken sichergestellt. Die Versorgung ist so zu gestalten, dass die o.g. Funktionen der Bibliotheken i.d.R. auch der ländlichen Bevölkerung zugute kommt. Die Bibliotheken sind so auszustatten, wie es dem allgemeinen Stand von Medien und Technik entspricht. Die Bibliotheken ermöglichen den Internetzugang speziell zu Behörden, Lehrangeboten und digitalen Sammlungen in qualitativ hinreichender Qualität.

Sonderbibliotheken
Zu den Sonderbibliotheken gehören Bibliotheken, di e eine besondere Aufgabe erfüllen, die nicht durch eine Allgemeinbibliothek übernommen werden kann. Zu den besonderen Aufgaben zählen insbesondere:
– Zugänglichmachung und Erhalt von besonders wertvollen historischen Sammlungen
– spezielle Sammlungsgebiete, z.B. Landkartensammlung
– Aufbereitung von bibliothekarischen Angeboten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen (z.B. Deutsche Zentralbücherei für Blinde)"

Quelle: Wahlprogramm 2014.

Bei F.D.P., AfD und NPD spielen Bibliotheken keine Rolle.

25. Juni 2014
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz Rheinland-Pfalz : Erste Beratung

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in seiner 72. Sitzung am 25. Juni das "Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften" (Drucksache 16/3660 Volltext) in erster Beratung behandelt.

Hintergrund des Gesetzes ist eine Aussage im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung: "Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, die für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten wichtige Angebote und Serviceleistungen für Bildung und Kultur in Stadt und Land anbieten. Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit den Kommunen und mit anderen Bildungseinrichtungen den Erhalt und gegebenenfalls weiteren Ausbau eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes fördern. Dabei werden wir prüfen, ob die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein geeigneter Weg ist, diese Ziele zu erreichen."

Das Bibliotheksgesetz fasst die wesentlichen Fragestellungen des Bibliotheksrechts in Rheinland-Pfalz zusammen. Bemerkenswert ist hier vor allem die neue Regelung des Pflichtexemplarrechts, das aus dem Landesmediengesetz herausgelöst wurde und nun im Bibliotheksgesetz geregelt wird, wobei die Ablieferungspflicht auch auf Netzpublikationen ausgedehnt wurde. Richtigerweise berücksichtigt das Gesetz hier, dass die Bibliothek an den abgelieferten Netzpublikationen ausreichende Nutzungsrechte haben muss.

Gesetzlich geregelt werden auch die Sammlung und Ablieferung der Amtsdruckschriften. Für Nachlässe und nicht veröffentlichtes Material in den Sammlungen der Bibliotheken soll das Landesarchivgesetz entsprechende Anwendung finden.

Das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz wird künftig die zuständige Denkmalfachbehörde für die historischen Buchbestände sein. In diesem Sinne wird das Denkmalschutzgesetz entsprechend angepasst.

Förderpolitisch ist das Gesetz sehr zurückhaltend, gleichwohl bildet es künftig den Rahmen für Fördermaßnahmen des Landes.

Die erste Beratung

MdL Manfred Geis (SPD) würdigt in einer sehr bewegten und von hoher Sympathie getragenen Rede die Arbeit der Bibliotheken und sieht das Gesetz als deren Stärkung. Bildung, Leseförderung und kulturelle Teilhabe werden als wichtige Inhalte bibliothekarischer Tätigkeit genannt. Geis weist auf das neue Pflichtexemplarrecht als notwendige neue Regelung hin.

MdL Andreas Biebricher (CDU) nimmt zunächst Bezug auf die Forderung der Enquete-Kommission, öffentliche Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen als Pflichtaufgabe zu regeln. Bei dem vorliegenden Gesetz sieht er den Bedarf einer gesetzlichen Regelung jedoch kritisch. Vermisst nicht nur die Pflichtaufgabe, sondern auch eine überzeugende Prüfung, ob ein neues Gesetz tatsächlich nötig ist. Bezweifelt wird auch, ob das eingebrachte Gesetz nicht finanzielle Belastungen für die Kommunen nach sich zieht, die vom Land im Rahmen des Konnexitätsprinzips auszugleichen wären. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen beantragt Biericher im Namen der CDU eine Anhörung.

MdL Ruth Ratter (GRÜNE) stellt zunächst die symbolische und politische Bedeutung des Gesetzes heraus und sieht in ihm eine rechtliche Aufwertung des gesamten Bibliothekswesens. Als öffentliche Orte und niedrigschwellige Bildungseinrichtungen sind Bibliotheken unverzichtbar. Ratter nennt als neue Regelungen das elektronische Pflichtexemplar und die Aufgabe des Landesbibliotheksgesetzes als Denkmalfachbehörde. Sie verweist zudem auf verschiedene rechtliche notwendige Bestimmungen hin, die in dem Gesetz an mehreren Stellen enthalten sind. Den Vorwurf einer bloßen "Als-ob-Politik" weist sie vor diesem Hintergrund zurück.

Staatsministerin Doris Ahnen (SPD) betont, dass der vorliegende Entwurf das Ergebnis einer intensiven Prüfung seiner Notwendigkeit sei. Sie stellt die Rolle von Bibliotheken für Bildung und Kultur heraus. Das Gesetz solle den Bibliotheken politisch den Rücken stärken, aber auch zugleich Lücken in der Gesetzgebung schließen. Die Ministerin verweist auf vielfältige Initiativen zum Erlass von Bibliotheksgesetzen in anderen Ländern, die aus allen politischen Lagern kommen. Diese sehr breite Diskussion zeige, dass sich Bibliotheken nicht als Thema für einen politischen Richtungsstreit eignen, sondern dass man an der Sache orientiert beraten solle.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (federführend) sowie in den Rechtsausschuss (mitberatend) überwiesen. Nach der Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung stattfinden.

8. Mai 2012
von Bibliotheksrecht
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Kein Bibliotheksgesetz im saarländischen Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition im Saarland spricht im Gegensatz zur vergangenen Legislaturperiode nicht mehr von einem Bibliotheksgesetz.

Stattdessen liest man unter der Überschrift "Kulturelle Bildung" auf S. 58 dies:

"Lesekultur, Bibliotheken und Mediatheken legen vielfach den Grundstein für kulturelle Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung.

Um die 'Versorgung in der Fläche' mit Bibliotheken sicherzustellen, werden wir Gespräche mit Bibliotheken, Schulträgern, Pfarreien, den Bistümern und den Kommunen führen, um eine übergreifende Strategie zur Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft zu entwickeln."

8. Mai 2012
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein abgelehnt – mit Perspektive.

In seiner 78. Sitzung am 26. April 2012 hat der Landtag von Schleswig-Holstein den Bibliotheksgesetzentwurf des SSW ablehnt.

Politisch ließ sich über die Frage der Kosten eines solches Gesetzes kein Konsens erzielen. Bemerkenswert aber war die durchgängig bei allen Rednern zu findende Perspektive auf die kommende Legislaturperiode, vgl. PlPr 17/78, S. 6792-6799.

Abg. Wengler CDU (er gehört dem neu gewählten Landtag nicht mehr an): "Ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass ich Befürworter einer gesetzlichen Regelung für die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein bin. Daher bedauere ich es sehr, dass wir in dieser verkürzten Legislaturperiode zu keinem Ergebnis gekommen sind. Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass es dem neuen Landtag gelingen möge, Regelungen für die zu erwartenden Probleme unserer Bibliotheken zu finden. Ich glaube aber, dass wir durch unsere Beratung zumindest eine Basis legen konnten, auf der weitergearbeitet werden kann." S. 6793

Abg. Müller SPD: "Wir würdigen, dass auch innerhalb der großen Regierungsfraktion die Auffassung und das Abstimmungsverhalten im Ausschuss unterschiedlich war - Wilfried Wengler hat das ausgeführt -, sodass man wirklich annehmen kann, dass die Türen nicht zugeschlagen sind, wenn es zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung kommt. Es ist natürlich ein unglücklicher Zeitablauf, dass die Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss erst unmittelbar vor der Neuwahl des Landtags erfolgen konnte. Auch wenn dieser Gesetzentwurf heute höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, hindert uns niemand daran, ihn sehr bald nach der Wahl wieder einzubringen und zu beraten." S. 6794

Abg. Funke FDP: "Daher empfand ich den Vorschlag des Kollegen Wengler als sehr konstruktiv in der Sache, den Entwurf in der kommenden Legislaturperiode in dieser Fassung wieder einzubringen und im Verlauf des weiteren Verfahrens eine Kostenfolgeabschätzung zu erwirken. Grundsätzlich steht auch die FDP-Fraktion einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung positiv gegenüber." S. 6795

Abg. Strehlau GRÜNE: "Insgesamt aber bleibt, dass wir ein Bibliotheksgesetz wollen und brauchen, um das Bibliothekswesen in unserem Land zu stützen. ... Wir sehen diesen Gesetzentwurf auch als eine gute Basis für eine nächste Landesregierung, dieses Ziel zu erreichen." S. 6795 f.

Positiv zum Gesetzentwurf äußerte sich auch die Fraktion DIE LINKE.

Die Abg. Spoorendonk vom SSW, der den Gesetzentwurf eingebracht hatte, betonte, dass die Förderung von Bibliotheken eine "knallharte Bildungsförderung" sei. Sie unterstrich noch einmal die Position des SSW: "Gleichwohl bleibe ich dabei, dass wir in Schleswig-Holstein mehr denn je ein Bibliotheksgesetz brauchen." S. 6797

Der für Bildung und Kultur zuständige Minister Klug sprach sich gegen ein Bibliotheksgesetz aus, da es, wenn es wirklich etwas sichern soll, nicht finanziert werden könne, wenn es aber nichts sichert, dann sei ein Bibliotheksgesetz "völlig überflüssig". Kritisch sah er auch die mit einer Novellierung des Pflichtexemplarrechts einhergehenden Kosten. S. 6798

Auch wenn das Gesetz abgelehnt wurde, so war es doch eine Ablehnung "erster Klasse". Es gibt eine gute Perspektive, dass in der kommenden Legislaturperiode das Thema wieder auf der politischen Tagesordnung stehen wird. Die zentrale Frage wird dabei sicher sein, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die Öffentlichen Bibliotheken in ihrem Bestand gesichert werden können. Zudem wird man auch über das Pflichtexemparrecht reden müssen. Das kulturelle Gedächtnis darf kein Gedächtnis nach Kassenlage sein, sondern bedarf einer soliden Grundlage.

Generell scheint es ratsam, bei der künftigen Debatte um ein Bibliotheksgesetz zwei Ebenen zu unterscheiden, eine nüchtern-juristische und eine politisch-finanzielle.

Auf der nüchtern-juristischen Ebene gilt es, den Bibliotheken eine angemessene Rechtsgrundlage für ihre Arbeit zu geben. Hier gibt es im Landesrecht von Schleswig-Holstein Defizite, die ein Bibliotheksgesetz beheben sollte. Besonders kostspielig ist dieser Teil des Gesetzes, darin etwa dem Datenschutz im Archivgesetz vergleichbar, nicht. Dieses Thema, das politisch nicht sonderlich spannend ist, ist in der Diskussion bisher eher blass geblieben, Minister Klug hat es gar nicht verstanden.

Die Frage der Sicherung und Förderung der Öffentlichen Bibliotheken hingegen ist in ihrer konkreten Ausformung eine politische Frage, die Geld kostet und Prioriätsentscheidungen in der Bildungs- und Kulturpolitik verlangt. Hier gab es schon bei dem ablehnten Gesetzentwurf des SSW eine kontroverse Diskussion. Und hier wird es auch bei einem neuen Entwurf genug Diskussionsbedarf geben.

7. Mai 2012
von Bibliotheksrecht
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Urheberrecht und Wissenschaft – Der Kern des Problems

Wissenschaft als Suche nach Erkenntnis ist ein kommunikatives Unterfangen. Wis¬senschaftlichen Publikationen kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Veröffentlichungen informieren über den aktuellen Stand der Diskussion. Sie bilden den Ausgangspunkt jeglicher Forschungsarbeit. Die dabei gewonnenen Ergebnisse werden wiederum publiziert, um ihrerseits weiterführende Untersuchungen zu ermöglichen.

Zur optimalen Ausgestaltung dieses „Publikationskreislaufes“ hat die Wissenschaft stets alle technischen Möglichkeiten genutzt. Eine besondere Rolle kam hier in der Vergangenheit gedruckten Zeitschriften zu, die relativ schnell und einfach eine umfassende wissenschaftliche Diskussion über Orts- und Zeitgrenzen hinweg ermöglichten. Mit dem Aufkommen des Internet hat der wissenschaftliche Austausch jedoch eine neue Qualität erreicht. Inhalte können jetzt global und praktisch ohne Zeitverlust publiziert und diskutiert werden.

In dem Maße aber in dem Wissenschaft vermehrt digital kommuniziert, gewinnen urheberrechtliche Fragestellungen an Bedeutung. Die Nutzung von Inhalten, die unkörperlich über Netze verbreitet werden, unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nämlich fundamental von der Arbeit mit gedrucktem Material. So können Bücher und Zeitschriftenhefte allein auf der Grundlage des Eigentums am bedruckten Papier beliebig genutzt werden. Das Urheberrecht spielt hier keine Rolle. Die Nutzung unkörperlicher digitaler Inhalte hingegen ist technisch gesehen immer mit Vervielfältigungsvorgängen, also mit Eingriffen in urheberrechtliche Verwertungsrechte verbunden.

Solche Eingriffe sind nur dann erlaubt, wenn entweder die Rechteinhaber dies im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Lizenz ermöglichen oder der Gesetzgeber die Nutzung in einer gesetzlichen Schrankenbestimmung gestattet. Wer digitale Inhalte nutzt, muss sich also stets vergewissern, ob er dies auch darf. Aus diesem Grund sind digital arbeitende Wissenschaft und Urheberrecht untrennbar miteinander verbunden.

Wer wissenschaftlich tätig ist, will sich aber nicht mit urheberrechtlichen Problemen, sondern mit den Fragestellungen seines Faches beschäftigen und diese mit den Methoden seiner Disziplin sachgerecht bearbeiten. Hierzu gehören in jedem Fall ein umfassender Zugang zu Publikationen und die ungehinderte Diskussion von Forschungsergebnissen.

An dieser Stelle wird das Urheberrecht zu einem ernsten Problem, wenn nicht die Wissenschaft und ihre Kommunikationsbedürfnisse, sondern die für die einzelnen Inhalte in hohem Maße wechselhafte und uneinheitliche Urheberrechtslage darüber entscheidet, ob und inwieweit Inhalte zur Verfügung stehen, zugänglich sind oder genutzt werden dürfen. Dabei ist diese Urheberrechtslage maßgeblich durch Ausschließlichkeitsrechte von Wissenschaftsverlagen und anderen kommerziellen Verwerter geprägt.

In der Vergangenheit war dies kein Problem, denn im analogen Zeitalter haben gerade die Wissenschaftsverlage durch ihre gedruckten Publikationen die für das wissenschaftliche Arbeiten notwendige wissenschaftliche Öffentlichkeit hergestellt. Grundlage für diese unverzichtbare Tätigkeit waren umfassende Verwertungsrechte an den publizierten Inhalten. Indem Verlage diese Rechte ausübten, verbreiteten sie gedrucktes Material und machten es überhaupt erst öffentlich. Wissenschaftsurheberrecht war daher als wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht wissenschaftsfreundlich.

Im digitalen Zeitalter jedoch werden die Ausschließlichkeitsrechte von Verlagen problematisch, denn durch die Möglichkeiten des Internet ist die Herstellung einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit kein verlegerisches Monopol mehr. Wenn Verlage jetzt ihre Ausschließlichkeitsrechte ausüben, dann nicht, um eine umfassende Öffentlichkeit herzustellen, sondern um wissenschaftliche Inhalte in einem von ihnen kontrollierten Bereich gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Damit aber werden Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von Publikationen begrenzt. Aus Sicht der Verlage ist dies verständlich, da sie wissen¬schaftliche Publikationen durch Verknappung zu einem handelbaren Wirtschaftsgut machen.

Aus Sicht der Wissenschaft aber führt diese Situation zu einer Störung im wissenschaftlichen Diskurs, da nunmehr kein einheitlicher, allen gleichermaßen zugänglicher Raum wissenschaftlicher Diskussion zur Verfügung steht. Auch wenn die allermeisten Inhalte noch über analoge Lieferdienste beschafft werden können oder in Bibliotheken einsehbar sind, aus dem Fokus einer digital arbeitenden Wissenschaft fallen sie wegen des umständlichen Beschaffungsweges weitgehend heraus.

Vor diesem Hintergrund dreht sich der Streit um ein angemessenes Urheberrecht in der Wissenschaft im Kern um die Frage, ob es die Wissenschaft hinnehmen muss, wenn wissenschaftsfremde Akteure wie Verlage ihre Rechte an den publizierten Inhalten im Gegensatz zum analogen Zeitalter nun nicht mehr zur Herstellung, sondern zur Verknappung einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit nutzen.

Befürworter eines wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts sind der Ansicht, dass an erster Stelle die Wissenschaft und ihre Kommunikationsbedürfnisse der Maßstab für eine Ausgestaltung des wissenschaftsbezogenen Urheberrechts sein müssen und nicht die wirtschaftlichen Interessen von Verlagen an der Aufrechterhaltung von Publikationsstrukturen, die angesichts der kommuni¬kativen Möglichkeiten des Internet nicht mehr optimal sind. Wissenschaftsurheberrecht im digitalen Zeitalter ist daher nur als wissenschafts¬bezogenes, nicht jedoch als bloß wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht wirklich wissenschaftsfreundlich.

Da aber die Wissenschaft auch im digitalen Zeitalter auf professionelle Publikationsdienstleister nicht verzichten kann, steht nicht zu befürchten, dass ein an den Bedürfnissen der Wissenschaft orientiertes Urheberrecht keinen Raum mehr ließe für verlegerisches Engagement. Nur wird sich dieses im digitalen Bereich nicht mehr auf ausschließliche Rechte gründen können, da solche Rechte einem umfassenden und ungehinderten Informationsfluss entgegenstehen und damit stets zu einer suboptimalen Kommunikationssituation in der Wissenschaft führen werden.