Heute wurde eine Kleine Anfrage von MdL Thomas Sternberg (CDU) auf der Homepage des Landtages von NRW publiziert. Es geht um die Kostenpflichtigkeit der Volltext-Suche bei recht.nrw.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD16/10373
Mittlerweile haben fast alle Bundesländer frei zugängliche Portale mit einem Zugang zum gesamten geltenden Landesrecht. Für Bürgerinnen und Bürger ist das eine wichtige Informationsquelle, um sich über das geltende Recht in ihrem Bundesland zu informieren. Selbstverständlich erwartet man, dass in den digital vorliegenden Normen auch umfassend recherchiert werden kann.
Interessanterweise ist das bei recht.nrw nicht der Fall, auch wenn es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Die Seite hier hier zu finden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_start
Ein Beispiel:
Wir suchen den Begriff “Hochschulbibliothekszentrum” und erhalten keine Treffer.
Wir suchen den Begriff “bibliothek” (Kleinschreibung!). Es gibt viele Treffer. Wir rufen das “Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen” auf. Hier sehen wir an vielen Stellen den Wortbestandteil “bibliothek” rot markiert. Das sieht schwer nach Volltextsuche aus. Ist es aber nicht. Gezeigt wird das Gesetz nur, weil das Wort “Bibliothek” in einer Überschrift vorkommt. Bei den Ergebnissen wird dann aber so getan, als sei eine Volltextsuche durchgeführt worden.
In § 2 Abs. 3 des Gesetzes finden wir übrigens das Wort “Hochschulbibliothekszentrum”. Wir konnten es bei unserer ersten Suche nicht finden, weil es in keiner Überschrift vorkommt.
Wer sich jetzt GANZ genau recht.nrw. anguckt, der stellt fest: Die Volltextsuche kostet Geld. 50 cent je Suche! Hier steht es: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_faq?sg=0#frage5
Das ist in dreierlei Hinsicht gemein!
1. In den anderen Ländern ist die Volltextsuche gratis. Und auch in NRW haben die Bürgerinnen und Bürger die Gesetzgebung mit ihren Steuern bereits bezahlt!
2. Durch die Anzeige der Ergebnisse, wird eine Volltextsuche vorgespielt. Es kann passieren, dass man sich auf die Ergebnisse der Anfrage verlässt und damit möglicherweise trotz vermeintlich sorgfältiger Suche gegen Rechtsvorschriften verstößt.
3. Das Angebot von recht.nrw wird vom Innenministerium verantwortet. Das ist gerade schwer im Projket open.nrw engagiert: z.B. https://open.nrw/de/dat_kat Dort soll es um transparente Verwaltung und freien Zugang zu Inhalten gehen. Wie passt dazu die Bezahlschranke?
Man darf gespannt sein, wie die Kleine Anfrage beantwortet werden wird.