31. August 2020
von fabian
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Twitter-DMs müssen nach IFG herausgegeben werden
Update zum Post vom 25.08.: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Twitter-DMs keinesfalls als „rechtlich irrelevante Korrespondenz“ von den Auskunftspflichten des IFG ausgenommen sind.
(netzpolitik.org, fragdenstaat.de, heise.de)