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Bibliothekarische Stimmen. Independent, täglich.

6. Mai 2012
von la bastille
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Dämmert es der Historikerkommission zum AA ?

Scheint als seien die Autoren des Werkes "Das Amt" inzwischen kritischer geworden mit der Zugangspraxis im PA http://www.faz.net/aktuell/das-archiv-des-auswaertigen-amtes-panzerschrank-der-schande-11740633.html siehe auch: http://archiv.twoday.net/s...

15. April 2012
von la bastille
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Sie fühlen sich bedroht

Etablierte Parteien und Staatsoberhäupter fühlen sich bedroht. Piraten und Querköpfe werden zu "Wutbürger" deklariert. Die Bundeskanzlerin mimt die Göttin der Transparenz. Leicht zu durchschauen. Es sind keine "Wutbürger", es ist die Wut der Bür...

29. März 2012
von la bastille
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Whistleblowing auch für Archivbedienstete ?

Der EGMR hat das Whistleblowing jüngst wieder in den Vordergrund gerückt. Urteil vom 21.7.2011 (Heinisch gegen Deutschland).<br /> <br /> Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur "best practice von Compliance Programmen". Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.<br /> <br /> Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:<br /> <br /> Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).<br /> <br /> Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?<br /> <br /> Variante 1: Wegschauen.<br /> <br /> Variante 2: <br /> <br /> Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).<br /> <br /> Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..<br /> <br /> Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?<br /> <br /> Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.<br /> <br /> Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.<br /> <br /> Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing - Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.<br /> Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.

11. März 2012
von la bastille
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Kony 2012

http://www.youtube.com/watch?v=FM1nCsng0yc [Ergänzung KG: "Eines ist jetzt schon klar: "Kony 2012", die virale Kampagne, die den als Kriegsverbrecher gesuchten, ugandischen Soldateskaführer Joseph Kony zu Strecke bringen will, hat die Maßstäbe f...

15. Februar 2012
von la bastille
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Kleine Anfrage der Grünen vom 7.2.2012 in Sachen Fürst zu Schaumburg-Lippes Nachlass

Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutsch-deutschen Gre...