In einem Schreiben vom 08.05.2012 weist der BSZ die SWB-Teilnehmerbibliothekn darauf hin, dass die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme sich "nach längerer Diskussion entschlossen hat, Verbunddaten an Google books zu liefern, damit die deutschen Bestände der allgemeinen Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden".
Als ein
Praxisbeisspiel verweist das Schreiben auf den Österreichischen Bibliotheksverbund, der dies seit Jahren betreibe.
Weiter heißt es:
"Im ersten Schritt sollen nur die Titeldaten von gedruckten Monografien (keine Zeitschriften, keine AV-Medien, keine E-Books) geliefert werden. Zusätzlich wird jeweils zum Titel die Anzahl der besitzenden Bibliotheken im SWB-Verbund hinzugefügt. Damit steht in Google books nicht der direkte Hinweis zu der besitzenden Bibliothek. Vom Titel in Google books wird über einem Linkresolver immer zuerst in den SWB bzw. in die anderen Verbünde verlinkt. Der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin–Brandenburg (KOBV) hat sich bereit erklärt, die Daten aller Verbünde zusammenzufassen und an Google zu senden. Die AG Verbundsysteme wird die Ergebnisse der Verhandlung mit Google bzw. die Präsentation diskutieren und dann entscheiden, ob kontinuierlich die Verbunddaten bereitgestellt werden können."
Eine Reaktion auf dieses Schreiben gab es von Uwe Rothfuß von der Zentralbibliothek an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt im BSZ-Forum:
"Ich persönlich halte diese Entscheidung für ein "Politikum" und ich wäre schon daran interessiert zu erfahren, welche Gründe den JETZT dazu geführt haben, dass die Verbundsysteme meinen, durch die Datenlieferung an Google die "deutschen Bestände" für die allgemeine Öffentlichkeit "sichtbar" oder "sichtbarer" zu machen. Soweit ich sehe, ist der Sinn und Zweck von Google Books hauptsächlich die "Digitalisierung" von Büchern und nicht die Bereitstellung von Katalogdaten. Warum soll jemand in Google Books nach Katalogdaten recherchieren, wenn es doch den KVK gibt? Und warum sollen wir das unterstützen?"
Darauf antwortete Marion Mallmann-Biehler, die Unterzeichnerin des o.g. Briefes:
"Die Frage nach der Sichtbarkeit der Katalogdaten wird immer wieder gestellt, weil erfahrungsgemäß der Online-Katalog der einzelnen Bibliothek hauptsächlich nur von den jeweiligen Nutzern - wenn überhaupt - genutzt wird. In Google (books) wird dagegen häufiger recherchiert. Es gibt jedoch keinen belegbaren Nachweis darüber, wer wo mit welchen Erfolg tatsächlich recherchiert. Der KVK ist zwar in unserer Branche sehr bekannt und ein gutes Tool, aber eben nicht allgemein bekannt."
Wirklich viel sagt ihre Antwort nicht aus. Es wird wohl eher nach dem Motto gehandelt "Genaueres weiß man nicht, aber es kann ja nicht schaden." Leider geht sie nicht darauf ein, welche Gründe gerade jetzt -- wie es Uwe Rothfuß anfragt -- dazu geführt haben, die Daten zu Liefern.
Richtig ist aber bestimmt ihre Feststellung, dass die Sichtbarkeit von Katalogdaten zumeist nur in den Katalogen der Bibliotheken bzw. der Verbünde gegeben ist. Und richtig ist bestimmt auch, dass der KVK nicht als allgemein bekannt gelten darf.
Das vorstellbare Szenario wäre also, dass jemand in Google Books sucht a) nach einem Volltext oder b) nach einer Textstelle. Wird er im Fall a) nicht fündig, erhält er direkt die Möglichkeit zu den Bestandsnachweisen der Bibliotheken in seiner Region zu gelangen. Genause verhällt es sich im Fall b) wenn auch hier der Volltext nicht verfügbar ist und die Einsicht der Textstelle ergeben hat, dass das Buch für den Suchenden relevant ist. Nun gut, das erscheint für mich plausibel und warum sollte das nicht die Sichtbarkeit der Katalogdaten erhöhen. Inwieweit es schlussendlich wirklich genutzt wird bleibt abzuwarten. Wenn man das später messen könnte, wie viele Zugriffe auf die Katalogdaten via Google Books erfolgen, würden mich die Zahlen wirklich interessieren. Marion Mallmann-Biehler verweist später hierauf: "Von verschiedenen Bibliotheken und Verbünden hörte ich, dass sie mit diesem Service sehr zufrieden sind, weil ihre Bestände jetzt besser international genutzt werden." Bei dem Service handelt es sich um die Einspielung von Katalogdaten in den WorldCat, dessen Daten wiederum bei Google Books-Suchen angezeigt werden. Also ein vergleichbares Verfahren.
Vielleicht bin ich ja schon zu sehr Fachidiot, aber meine Vorgehensweise bei einer Recherche wäre das nicht. Wie schon gesagt "Es kann ja nicht schaden." Wirklich? Dazu stellt Uwe Rothfuß ebenfalls eine interessante Frage:
"Ist den vertraglich festgelegt, was Google mit den gelieferten Katalogdaten machen darf und was nicht? Hintergrund meiner Frage ist, dass ja vor allem die bibliographischen Angaben der bisher schon digitalisierten Werke in Google Books bemängelt werden.
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
Ebenso unklar ist mir der beschriebene Ablauf der Verhandlungen mit Google. Offensichtlich sollen wir jetzt unser Einverständnis geben, aber die AG Verbundsysteme wird die Verhandlungsergebnisse die der KOBV mit Google erzielt, diskutieren und dann entscheiden? Also Blankoscheck?
Was bekommen die Verbünde oder wir an Gegenleistung? Angenommen alle Verbünde liefern regelmäßig Ihre Verbunddaten an Google Books. Dann entsteht in Google Books eine Art deutscher Gesamtkatalog. Ist das bedacht, gewollt, ist es eine Strategie?"
Darauf antwortet Marion Mallmann-Biehler:
"Aus der Überlegung heraus, direkt mit Google über eine kostenlose Datenlieferung zu verhandeln, haben die Kollegen des Kooperativen Bibliotheksverbunds (KOBV), der bisher gar nicht an WorldCat geliefert hat (also auch nicht an den geschlossenen) mit Google geklärt, dass Google natürlich interessiert ist, die Verbunddaten kontinuierlich zu erhalten, allerdings gebündelt . Die Suche in Google books würde Titeltreffer liefern, die in die einzelnen Verbünde verlinkt werden, also nicht direkt in Ihr Lokalsystem. Die Bündelung wird der KOBV übernehmen und deshalb der Versuch, im ersten Schritt die gedruckten Monografien zu liefern. Wenn ich aber die Titeldaten an den KOBV liefere mit der Maßgabe, daraus eine Lieferung an Google books zu generieren, frage ich zuerst die SWB-Teilnehmer, ob sie damit einverstanden sind.
Gestern haben die DirektorInnen der Universitäts- und Landesbibliotheken BW dieser Maßnahme zugestimmt. Einige wenige haben bereits ihr Veto eingelegt. Ihnen bleibt es selbstverständlich auch unbenommen, uns Ihr Veto für Ihre Titeldaten zu senden."
Man kann nicht gerade viel aus dieser Antwort herauslesen, außer, dass natürlich jeder das Recht hat sein Veto einzulegen. Na, immerhin. Aber interessanter wäre doch wirklich gewesen, zu wissen, wie Google mit den Daten verfahren darf. Denn so wie es aussieht erhält Google kostenfrei hochwertige Daten mit denen sie ihre eigenen Digitalisate aufwerten könnten. Als Gegenleistung erhalten die Bibliotheken nur eine bisher noch nicht belegte erhöhte Sichtbarkeit.
Auch auf den Sachverhalt "Blankoscheck" wird nicht weiter eingegangen. Entweder man stimmt zu und akzeptiert dann das Verhandlungsergebnis oder man legt sein Veto ein. Ein Möglichkeit sich an den Verhandlungen zu beiteiligen scheint es offensichtlich nicht zu geben.
Auf einen weiteren von Uwe Rothfuß angeführten Punkt geht Marion Mallmann-Biehler gar nicht ein:
"Zuletzt würde mich noch interessieren, wie den die rechtliche Seite aussieht. Till Kreutzer hat ja für die Verbünde einen Leitfaden zum Thema geschrieben:
http://www.irights.info/userfiles/open-data-leitfaden.pdf
Auf S.29 schreibt er:
'Datenbankhersteller und damit Inhaber des Datenbankherstellerrechts ist gem. § 87a UrhG, die Person/Institution, die die Initiative zum Aufbau der Datenbank ergreift und das Investitionsrisiko trägt. In der Regel wird dies derjenige sein, der die wesentlichen Investitionen erbringt. Nach dieser Definition können auch mehrere Institutionen Rechteinhaber an einer Datenbank sein. Wirken etwa mehrere Bibliotheken und andere Einrichtungen bei der Datenbankherstellung in der Weise zusammen, dass sie gemeinsam die Initiative zur Schaffung der Datenbank ergreifen und dabei jede Institution erhebliche Teile der Investitionen zur Erstellung des Katalogs erbringt (womit jede Institution einen Teil des Investitionsrisikos trägt), sind alle beteiligten Institutionen "Datenbankhersteller" im Sinne des Gesetzes. Die Folge ist, dass ihnen auch das Datenbankherstellerrecht gemeinsam zusteht und Entscheidungen über die Verwertung (oder Freigabe) der Datenbank gemeinsam getroffen werden müssen.'
Hier stellt sich doch die Frage, ob nicht ALLE BSZ-Verbundbibliotheken zustimmen müssen, also Einstimmigkeit notwendig ist. Wenn nicht, wie ist das weitere Vorgehen wenn z.B. 60% zustimmen und 40% nicht?"
Wie Uwe Rothfuß am Ende so schön schreibt "Fragen über Fragen". Ich bin gespannt, wie sich dieser Sachverhalt weiterentwickelt.
Hier dieTexte noch einmal im original Wortlaut.
Der Brief des BSZ:
Regelmäßige Datenlieferung an Google
Erklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat nach längerer Diskussion sich entschlossen, Verbunddaten an Google books zu liefern, damit die deutschen Bestände der allgemeinen Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Der Österreichische Bibliothekenverbund betreibt dies bereits seit Jahren; siehe Website:
http://www.obvsg.at/services/verbundkatalog-in-google/de/. Der Bayerische Bibliotheksverbund (BVB) hat gemeinsam mit dem Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin–Brandenburg (KOBV) seine Daten frei in das Internet gestellt; siehe Webseite:
https://opacplus.bib-bvb.de/TouchPoint_touchpoint/help.do?helpContext=opendata. Auch das Kuratorium des BSZ hat vor einiger Zeit angefragt, ob eine Lieferung an Google möglich sei.
Im ersten Schritt sollen nur die Titeldaten von gedruckten Monografien (keine Zeitschriften, keine AV-Medien, keine E-Books) geliefert werden. Zusätzlich wird jeweils zum Titel die Anzahl der besitzenden Bibliotheken im SWB-Verbund hinzugefügt. Damit steht in Google books nicht der direkte Hinweis zu der besitzenden Bibliothek. Vom Titel in Google books wird über einem Linkresolver immer zuerst in den SWB bzw. in die anderen Verbünde verlinkt. Der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin–Brandenburg (KOBV) hat sich bereit erklärt, die Daten aller Verbünde zusammenzufassen und an Google zu senden. Die AG Verbundsysteme wird die Ergebnisse der Verhandlung mit Google bzw. die Präsentation diskutieren und dann entscheiden, ob kontinuierlich die Verbunddaten bereitgestellt werden können.
Wir werden Sie über das weitere Vorgehen aktuell informieren.
Für den SWB-Verbund haben wir bereits 2007 Ihre Einverständniserklärung eingeholt, um die Daten Ihrer Bibliothek an den WorldCat kostenlos zu liefern. Im Fall von Google books würde genügen, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie NICHT mit einer Datenlieferung an Google einverstanden sind. Dazu finden Sie im Attachement eine vorbereitete Erklärung, die Sie uns bitte zurückmailen oder faxen. Wenn Sie mit einer Datenlieferung einverstanden sind, müssen Sie nicht reagieren. Da wir bereits Mitte Juni Daten an den KOBV liefern wollen – in jedem Fall die Daten der Bibliotheken, die bereits ihre Daten generell frei gegeben haben - bitten wir Sie um die Rücksendung Ihres Vetos bis spätestens 11. Juni 2012.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marion Mallmann-Biehler
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Die Anfragen von Uwe Rothfuß:
Sehr geehrte Frau Dr. Mallmann-Biehler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Ihrer Ankündigung einer regelmäßigen Datenlieferung der Verbunddaten an Google und die Bitte um unser Einverständnis, habe ich einige Verständnisfragen.
Ich persönlich halte diese Entscheidung für ein "Politikum" und ich wäre schon daran interessiert zu erfahren, welche Gründe den JETZT dazu geführt haben, dass die Verbundsysteme meinen, durch die Datenlieferung an Google die "deutschen Bestände" für die allgemeine Öffentlichkeit "sichtbar" oder "sichtbarer" zu machen.
Soweit ich sehe, ist der Sinn und Zweck von Google Books hauptsächlich die "Digitalisierung" von Büchern und nicht die Bereitstellung von Katalogdaten. Warum soll jemand in Google Books nach Katalogdaten recherchieren, wenn es doch den KVK gibt? Und warum sollen wir das unterstützen?
Ist den vertraglich festgelegt, was Google mit den gelieferten Katalogdaten machen darf und was nicht? Hintergrund meiner Frage ist, dass ja vor allem die bibliographischen Angaben der bisher schon digitalisierten Werke in Google Books bemängelt werden.
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_SearchEbenso unklar ist mir der beschriebene Ablauf der Verhandlungen mit Google. Offensichtlich sollen wir jetzt unser Einverständnis geben, aber die AG Verbundsysteme wird die Verhandlungsergebnisse die der KOBV mit Google erzielt, diskutieren und dann entscheiden? Also Blankoscheck?
Was bekommen die Verbünde oder wir an Gegenleistung? Angenommen alle Verbünde liefern regelmäßig Ihre Verbunddaten an Google Books. Dann entsteht in Google Books eine Art deutscher Gesamtkatalog. Ist das bedacht, gewollt, ist es eine Strategie?
Und überhaupt erschließt sich mir die Begründung mit der "größeren" Sichtbarkeit nicht. Schließlich sind doch die SWB-Katalogdaten via WorldCat eh schon eine geraume Zeit in Google Books, oder? Was hat sich den dadurch geändert? Bisheriger "Erfolg" der größeren Sichtbarkeit ist Ärger mit ehemaligen Diplomanden, die plötzlich über diesen seltsamen Weg bei Google Books Ihre 20 Jahre alte Diplomarbeit als angebliches eBook finden. Aber sonst?
Zuletzt würde mich noch interessieren, wie den die rechtliche Seite aussieht. Till Kreutzer hat ja für die Verbünde einen Leitfaden zum Thema geschrieben:
http://www.irights.info/userfiles/open-data-leitfaden.pdfAuf S.29 schreibt er:
"Datenbankhersteller und damit Inhaber des Datenbankherstellerrechts ist gem. § 87a UrhG, die Person/Institution, die die Initiative zum Aufbau der Datenbank ergreift und das Investitionsrisiko trägt. In der Regel wird dies derjenige sein, der die wesentlichen Investitionen erbringt. Nach dieser Definition können auch mehrere Institutionen Rechteinhaber an einer Datenbank sein. Wirken etwa mehrere Bibliotheken und andere Einrichtungen bei der Datenbankherstellung in der Weise zusammen, dass sie gemeinsam die Initiative zur Schaffung der Datenbank ergreifen und dabei jede Institution erhebliche Teile der Investitionen zur Erstellung des Katalogs erbringt (womit jede Institution einen Teil des Investitionsrisikos trägt), sind alle beteiligten Institutionen "Datenbankhersteller" im Sinne des Gesetzes. Die Folge ist, dass ihnen auch das Datenbankherstellerrecht gemeinsam zusteht und Entscheidungen über die Verwertung (oder Freigabe) der Datenbank gemeinsam getroffen werden müssen."
Hier stellt sich doch die Frage, ob nicht ALLE BSZ-Verbundbibliotheken zustimmen müssen, also Einstimmigkeit notwendig ist. Wenn nicht, wie ist das weitere Vorgehen wenn z.B. 60% zustimmen und 40% nicht?
Fragen über Fragen, Sorry.
Mit besten Grüssen
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Dipl.-Bibl. (FH) Uwe Rothfuß
Bibliotheksleiter
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Die Antwort von Marion Mallmann-Biehler:
Lieber Herr Rothfuss,
gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein:
1. Sichtbarkeit und KVK
Die Frage nach der Sichtbarkeit der Katalogdaten wird immer wieder gestellt, weil erfahrungsgemäß der Online-Katalog der einzelnen Bibliothek hauptsächlich nur von den jeweiligen Nutzern - wenn überhaupt - genutzt wird. In Google (books) wird dagegen häufiger recherchiert. Es gibt jedoch keinen belegbaren Nachweis darüber, wer wo mit welchen Erfolg tatsächlich recherchiert. Der KVK ist zwar in unserer Branche sehr bekannt und ein gutes Tool, aber eben nicht allgemein bekannt.
2. WorldCat und Google books
Wir - das BSZ - haben 2007 die größeren Bibliotheken gefragt, ob wir deren Daten in den geschlossenen WorldCat liefern dürfen und diese erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, Daten aus dem WorldCat kostenlos zu übernehmen. Dann hat uns OCLC mit stark wechselnden Preisen angeboten, dass die vom SWB gelieferten Daten in WorldCat.org freigeschaltet werden, damit sie von Google books übernommen werden können. Dies war den SWB-Bibliotheken Baden-Württemberg und Saarland stets zu teuer, mindestens 40.000 ? im Jahr zu zahlen, um "sichtbar" in Google books zu werden. Andere Bibliotheken, z.B. die sächsischen SWB-Bibliotheken etc., und Verbünde z.B. der Bibliotheksverbund Bayern, Hebis und testweise auch der GBV haben diese Preise an OCLC gezahlt und sind somit in WorldCat.org und Google books sichtbar. Von verschiedenen Bibliotheken und Verbünden hörte ich, dass sie mit diesem Service sehr zufrieden sind, weil ihre Bestände jetzt besser international genutzt werden.
OCLC sind bei der Freischaltung der Daten dieser Bibliotheken und Verbünde offenbar Fehler unterlaufen, sodass vereinzelt auch Daten aus den SWB-Bibliotheken BW und Saarland in WorldCat.org und somit auch in Google books erscheinen.
3. Google books
Aus der Überlegung heraus, direkt mit Google über eine kostenlose Datenlieferung zu verhandeln, haben die Kollegen des Kooperativen Bibliotheksverbunds (KOBV), der bisher gar nicht an WorldCat geliefert hat (also auch nicht an den geschlossenen) mit Google geklärt, dass Google natürlich interessiert ist, die Verbunddaten kontinuierlich zu erhalten, allerdings gebündelt . Die Suche in Google books würde Titeltreffer liefern, die in die einzelnen Verbünde verlinkt werden, also nicht direkt in Ihr Lokalsystem. Die Bündelung wird der KOBV übernehmen und deshalb der Versuch, im ersten Schritt die gedruckten Monografien zu liefern. Wenn ich aber die Titeldaten an den KOBV liefere mit der Maßgabe, daraus eine Lieferung an Google books zu generieren, frage ich zuerst die SWB-Teilnehmer, ob sie damit einverstanden sind.
Gestern haben die DirektorInnen der Universitäts- und Landesbibliotheken BW dieser Maßnahme zugestimmt. Einige wenige haben bereits ihr Veto eingelegt. Ihnen bleibt es selbstverständlich auch unbenommen, uns Ihr Veto für Ihre Titeldaten zu senden.
Die Frage der Sichtbarkeit wird sehr unterschiedlich bewertet. Wir unterstützen die Bibliotheken in ihren Bemühungen, ihre Titelnachweise möglichst breit zugänglich zu machen. Dass mit Google books keine hochwertige Suche in Medien durchgeführt werden kann, ist allerdings auch klar. Die DFG-Förderlinie, an der sich alle Verbünde mit Anträgen beteiligen, hat demzufolge einen zentralen Nachweis gefordert, der einer qualitativen Suche mit allen Filtern und Facetten standhält. Die Verbünde haben kooperativ bereits eine entsprechende Antragsskizze bei der DFG eingereicht.
Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen beantworten können.
Das BSZ greift gerne Ihren telefonisch geäußerten Vorschlag auf, im nächsten BSZ-Kolloquium eine Veranstaltung zu Linked Open Data, zu Datenlieferungen an Google books sowie an die Hersteller von Resource Discovery Diensten wie Serials Solutions, Ebsco, Primo etc. durchzuführen. Das nächste Kolloquium findet am 1. und 2. Oktober 2012 an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg statt. Wir mussten den Termin um wenige Tage wegen anderer Veranstaltungen verschieben.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Mallmann-Biehler
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Ltd.Bibl.Dir. Dr. Marion Mallmann-Biehler
Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Wuerttemberg (BSZ)