3. Juli 2015
von spbrunner
Kommentare deaktiviert für Mannheimer Landrecht
Die taz berichtet über eine Auseinandersetzung um
abfotografierte, urheberrechstfreie Bilder mit den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannhein:
http://www.taz.de/!5208551/
Auf der website des Museums heißt es:
Fotografieren und Filmaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass in den Reiss-Engelhorn-Museen das Fotografieren sowie Filmaufnahmen in den Ausstellungen untersagt sind. Dreh- und Aufnahmegenehmigungen für Medienvertreter erteilt die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Marketing. (http://www.rem-mannheim.de/besucherinfo/fragen-rund-um-ihren-rem-besuch.html)
Sollte wer dagegen verstoßen und sein eigenes, unerlaubt gemachtes Foto von Mannheimer Schätzen veröffentlichen, so hätte er vielleeicht gegen Hausrecht, aber nicht gegen Urheberrecht verstoßen.
Schließlich wäre es am Fotografen (dem des Museums in diesem Fall), nachzuweisen, dass ein veröffentlichtes Foto eines urheberrechtsfreien Bildes von ihm gemacht wurde (und dass das fast unmöglich ist, wenn nicht versteckte Daten in der Bilddatei sind, beweist ja nur, dass es nicht um Schöpfungshöhe geht).