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Bibliothekarische Stimmen. Independent, täglich.

15. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Eibl-Filmarchiv nach Frankfurt/Main

Das Filmerbe des Verhaltensforschers Irenäus Eibl-Eibesfeldt kommt nach Frankfurt. Das Senckenberg-Institut bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "FAZ". Es handele sich um 300 Kilometer Material aus drei Jahrzehnten.
Der 1928 in Wien geborene Begründer der Humanethologie hatte jahrzehntelang das Verhalten von Ureinwohnern in Afrika, Südamerika und Ostasien studiert und gefilmt.
Das Archiv wird bisher im oberbayerischen Andechs aufbewahrt, wo Eibl-Eibesfeldt tätig war.
Quelle: hr-Text, S. 151, 14.2.2014

s. Veröffentlichte Filme des Humanethologischen Filmarchivs

12. Februar 2014
von Wolf Thomas
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„Nordrhein-Westfalens analoges und digitales Kulturerbe gemeinsam bewahren!…

Antrag 16/5027 der Fraktion der PIRATEN

"I. Ausgangslage
Das Land NRW besitzt eine reiche Kulturlandschaft, die es zu fördern und zu erhalten gilt. Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationszentren und viele andere Institutionen sam-meln und bewahren wichtiges und unwiederbringliches Kulturgut und machen dieses der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.
Dieses Kulturerbe liegt in den unterschiedlichsten Formen und auf unterschiedlichsten Trä-germaterialien vor: Mittelalterliche Urkunden auf Pergament, Skulpturen aus Beton, Ölge-mälde auf Leinwand, Bücher und Akten aus Papier oder elektronisch gespeichert, Fotogra-fien auf Glasnegativen, Tonträger auf Magnetband, Filmaufzeichnungen oder Computerspie-le auf digitalen Datenträgern und vieles mehr.
Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes, auch in NRW.
Um dieses kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens dauerhaft zu erhalten und allen Menschen online wie offline zugänglich zu machen, sind seitens aller beteiligter Institutionen und Spar-ten immense Anstrengungen notwendig. Neben einem grundsätzlichen Problembewusstsein sind erhebliche Personalressourcen und Finanzmittel zu entwickeln und bereit zu stellen. Dazu bedarf es gemeinsamer konstruktiver Planungen, um realistische Zukunftsvisionen zu entwickeln.
Das Land NRW hat begonnen, sich dieser Verantwortung mit seinen Initiativen zum Sub-stanzerhalt und zur digitalen Archivierung zu stellen. Seit 2006 werden in den Bereichen Ar-chiv, Landesbibliotheken, Bildende Kunst und Filmrestaurierung Materialien restauriert und präserviert. Derzeit ist die „Landesinitiative Substanzerhalt“ bis ins Jahr 2015 geplant und beschlossen. Seit 2009 widmet sich die Landesregierung gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern im Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ auch der langfristigen Sicherung des digitalen Kulturerbes. Dieses Projekt kann nach offensichtlich erheblichen Startschwierigkeiten
und einer daher notwendigen Neukonzeptionierung im Jahr 2012 mittlerweile ebenfalls erste Ergebnisse vorweisen, die es stetig auszubauen gilt. Denn sowohl durch die Digitalisierung bereits existierenden Kulturguts beispielsweise im Rahmen von Schutzdigitalisierungen als auch durch die stetig zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Kunst und Kultur
entstehen täglich große Datenmengen neu, die es zu erhalten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben auch online öffentlich zugänglich zu machen gilt. Der leichtere Zugang zum
digitalen Kulturerbe birgt einen großen Nutzen für Bildung und Forschung. Ebenfalls bringt die begrüßenswerte und weiterhin voranzutreibende Digitalisierung analogen Kulturguts im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzverfilmungsmaßnahmen neue Möglichkeiten der Partizipation für die geschichtsinteressierte Community, beispielsweise bei Erschließungsprojekten
und Material zur genealogischen Forschung.
Um zukunftsweisenden effizienten Kulturgutschutz betreiben zu können, sind neben verlässlichen Zahlen über den Status Quo mittel- und langfristig verlässliche Planungen notwendig.
Denn nur wer weiß, welche Materialien in welchen Mengen von welchen Institutionen bewahrt werden und auch dauernd neu entstehen, kann echten Kulturgutschutz zukunftsfähig
vorantreiben.
Dazu ist es dringend geboten, dass die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen fachlich vertretbare und finanziell umsetzbare Strategien entwickeln und verwirklichen.
All dies gilt für analoge wie für digitale Unterlagen gleichermaßen. Gleichwohl stehen Institutionen und politische Entscheidungsträger insbesondere im Bereich des digitalen Kulturerbes erst am Anfang. Die Bewahrung dieses Wissens und dieser Kultur steht auf tönernen Füßen.
Die Bereitschaft, auch in der elektronischen Welt in die Bestandserhaltung zu investieren, ist nicht sehr groß. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Prozesse der digitalen Langzeitarchivierung nachhaltig und dauerhaft zu finanzieren, ist noch nicht ausgeprägt. Die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Bestandserhaltung auch von analogen Informationsträgern sind noch lange nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig behindert der derzeitige Rechtsrahmen vielfach die digitale Langzeitarchivierung. Es müssen eindeutige und
verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Langzeitarchivierung geschaffen werden.
Fachverantwortliche und Kulturpolitiker appellieren daher im sog. „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ , der aus der Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, einer
Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Collaboratory (CoLab) in Zusammenarbeit mit nestor, dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, iRights.Lab Kultur und dem Institut
für Museumsforschung, hervorgegangen ist, für eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des digitalen Kulturgutes und formulieren zentrale Forderungen.1 Auch
aus NRW haben sich bereits einige Gedächtnisorganisationen diesem Appell angeschlossen.
Es ist Zeit, alle Kräfte zu bündeln und unser kulturelles Erbe – analoges und digitales – nachhaltig zu sichern.

II. Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung für die dauerhafte Er-haltung des analogen und digitalen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens.
2. Nur durch eine verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene ist es möglich, kulturelles Erbe langzeitsicher zu er-halten und zugänglich zu machen.
3. Die Bewahrung sowohl des analogen als auch und insbesondere des digitalen kultu-rellen Erbes ist für eine zukunftsfähige Kulturarbeit von größter Bedeutung.
4. Die aktuellen technischen Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Kulturgut bieten den bewahrenden Institutionen sowie der Wissenschaft und Forschung vor allem Chancen, die es seitens der Politik zu unterstützen und auszubauen gilt.
5. Die Erhaltung des digitalen Kulturerbes stellt alle Verantwortlichen sowohl in fachli-cher als auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen, für deren Bewäl-tigung es verlässlicher Planungen und Zusagen bedarf.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. gemeinsam mit allen auf landes- und kommunaler Ebene beteiligten Akteuren ver-lässliche Angaben zu ermitteln, welche Arten und Mengen der unterschiedlichen ana-logen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind;
2. auf dieser Grundlage einen „Rahmenplan Landesinitiative Kulturgutschutz“ zu erar-beiten, der ein perspektivisch angelegtes Konzept zur Finanzierung der Erhaltungs-strategien für die kommenden zehn Jahre enthält;
3. weitergehende fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die kommu-nalen Partner zu prüfen;
4. den Kultur- und Medienausschuss regelmäßig halbjährlich über den aktuellen Sach-stand und die erwarteten Kosten der durchgeführten Projekte zu informieren;
5. sich auf europäischer und auf Bundesebene einzusetzen für eine Stärkung des Prob-lembewusstseins sowie der Finanzierungsnotwendigkeiten;
6. sich auf europäischer und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel einzusetzen und
7. den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes zu unterzeichnen und sich für die Forderungen des Berliner Appells auf Bundes- und Europaebene einzusetzen.
Dr. Joachim Paul
Nikolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"
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12. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Evaluierung des NRW-Archivgesetzes nimmt Fahrt auf

der Antrag 16/5026 der PIRATEN:
"Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
I. Sachverhalt
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) wurde im Jahr 2010 gründ-lich überarbeitet und in wesentlichen Bereichen geändert.
Bereits im Rahmen dieser Novelle waren sich Fachleute und politisch Verantwortliche einig, dass man die Auswirkungen des neuen Gesetzes zeitnah überprüfen muss. Das Gesetz wurde daher bis zum 30. September 2014 befristet.
Die letzte Möglichkeit, das ArchivG NRW fristgerecht zu verlängern, besteht damit im Sep-tember-Plenum unmittelbar nach der Sommerpause.
Im Rahmen der Novellierung des ArchivG NRW im Jahr 2010 waren einige Punkte strittig. Dazu gehörte die Frage nach der frühzeitigen Beteiligung der Kommunalarchive bei der Ein-führung neuer EDV in den Verwaltungen, die zwar in § 3 Abs. 5 für das Landesarchiv NRW, nicht jedoch für die Kommunalarchive festgeschrieben wurde. Ebenso umstritten waren die Fragen der Unveräußerlichkeit von nichtamtlichem Archivgut, die für die Kommunalarchive nicht gilt, und nach der Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten.
Die Landesregierung hat bisher keine Einschätzung über eventuell notwendige Änderungen abgegeben. Es steht zu befürchten, dass ein Gesetz zum Schutze bedeutenden Kulturguts ungeprüft kurzfristig durch den Landtag gepeitscht wird. Alternativ würde für die Archive die gesetzliche Grundlage wegbrechen.

II. Beschlussfassung
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. gemeinsam mit der kommunalen Familie unmittelbar mit der Evaluation des ArchivG NRW zu beginnen, um ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen;
2. den Landtag bzw. den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien kurzfristig über den geplanten Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren zu informieren.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"

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11. Februar 2014
von Wolf Thomas
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ICA condemns the destruction of archives in Bosnia-Herzegovina

On 10 February ICA received confirmation, from the Director of Archives of the Federation of Bosnia and Herzegovina in Sarajevo, that a significant amount of historical archives have been burnt, as a direct result of the actions of protesters on 7 Feb...

9. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Brand im Stadtarchiv Sarajewo

".... Und das gesamte Stadtarchiv in Sarajevo sei verbrannt. Das Archiv habe drei Kriege überstanden, „der Schaden ist immens“, zeigte sich [der internationale Bosnien-Beauftragte Valentin] Inzko erschüttert. ....."
Quelle: ORF, 7.2.14

Thomas Just (Wien) postete in der Facebookgruppe Archivfragen folgenden Link zu Bildern des Schadens: http://www.klix.ba/vijesti/bih/ekskluzivne-fotografije-iz-unutrasnjosti-arhiva-bih-steta-je-nenadoknadiva/140208018

9. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Wissenschaftliche Arbeiten von Dr. Wolfgang Löhr im Stadtarchiv Mönchengladbach


v.l.n.r.: Stadtarchivar Dr. Christian Wolfsberger, Dr. Wolfgang Löhr, Kulturdezernent Dr. Gert Fischer (Quelle: Stadt Mönchengladbach)

Dr. Wolfgang Löhr war neben seiner 34-jährigen Tätigkeit als Stadtarchivar in Mönchengladbach auch in wissenschaftlichen Vereinen und im Verband der Archivare aktiv. Und auch in den mittlerweile zehn Jahren seines Ruhestandes hat er weiter wissenschaftlich gearbeitet. Die Ergebnisse seiner jahrelangen Forschungsarbeit hat er jetzt dem Archiv der Stadt übergeben und damit zur Verwendung für weitere wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt. "Wir sind Herrn Dr. Löhr dankbar, dass er uns in die Ergebnisse seiner langjährigen Forschungsarbeit zur Verfügung stellt", erklärt Kulturdezernent Dr. Gert Fischer "Wir haben einen Depositalvertrag geschlossen. Danach bleibt das Material Eigentum von Dr. Löhr. Erst im Erbfall gehen die überlassenen Unterlagen in das Eigentum der Stadt über", berichtet Fischer weiter. Depositalverträge werden in der Regel mit Privatpersonen geschlossen und dienen dazu Unterlagen, die für die Geschichte einer Gemeinde und ihres gesellschaftlichen Lebens von Bedeutung sind, auf Dauer zu bewahren um die kommunale Überlieferung zu ergänzen. Seine Forschungsergebnisse hat Löhr sorgsam sortiert. Lange vor seiner Entscheidung, die Unterlagen dem Archiv zu übergeben, habe er sich gefragt was später damit geschieht. "Damit sie zu Hause nicht verstauben, vielleicht sogar später vernichtet werden, habe ich mich entschlossen, die Unterlagen dem Stadtarchiv zur übergeben", erklärt Löhr. "Das ist kein Nachlass, sondern Archivare haben dafür ein neues Wort geprägt, ein "Vorlass", ergänzt er lachend. Wie umfassend und interessant die Ergebnisse der Forschungstätigkeit sind, wird an einem von Löhr geschilderten Beispiel klar. In den 1980er Jahren, noch vor dem Fall des "Eisernen Vorhangs", besuchte er mehrfach das Mährische Landesarchiv in Brünn, um unter Aufsicht des damaligen Geheimdienstes zu forschen und Kopien von dort gelagerten Unterlagen zu machen. Dabei stieß er auf Unterlagen über die Geschäfte der Familie Hompesch, die Schloss Rheydt erworben hatte. Mit den überlassenen Forschungsergebnissen können nun weitere Auswertungen vorgenommen werden. Die Unterlagen, darunter viele Kopien von Urkunden mit großer historischer Bedeutung, werden in 210 Kartons aufbewahrt, die 25 Regalmeter im klimatisierten Magazin einnehmen. Ein sogenanntes Findbuch, ein Komplettverzeichnis über die Unterlagen, hilft bei der Suche von Urkunden, Publikationen oder Quellen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach, 30.1.14

6. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Archivzitat: Vergraben im Archiv …..

“ .... Das heißt: Wir werden uns nicht ständig monatelang in irgendwelchen Archiven vergraben, sondern aktiv mit allen anderen Kollegen zusammenschließen .... ”.
Zeit Online Investigativ-Ressort, lt. meedia.de, 6.2.2014. Ein Facebook-Fund bei Dietmar Bartz, der auch hier Beiträger ist.
Ob man im Archiv nicht den einmaligen Content findet, den Online-Welt sucht?

6. Februar 2014
von Wolf Thomas
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Opfergruppe Eckiger Tisch fordert Zugang zu kirchlichen Akten

"Auch wir fordern den Vatikan und die Kirche in Deutschland auf, endlich einen unabhängigen Zugang zu den Akten und Archiven zu gewähren", erklärte Matthias Katsch am Donnerstag in Berlin. Die Opfer hätten ein Recht auf Transparenz und Aufklärung, sagte der Sprecher der Betroffenen an jesuitischen Schulen wie dem Berliner Canisius-Kolleg und dem Bonner Aloisiuskolleg.

Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte am Mittwoch in Genf vom Vatikan die Herausgabe aller Namen und Informationen über Kinderschänder in der katholischen Kirche gefordert. Alle Täter müssten strafrechtlich verfolgt werden, hieß es in einem Abschlussbericht des Gremiums über die Missbrauchsfälle. Der UN-Ausschuss verlangte von der katholischen Kirche, alle bekannten und verdächtigen Kinderschänder von ihren Aufgaben zu entbinden und den nationalen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Alle Opfer von sexuellen Übergriffen müssten entschädigt werden.

"Es ist gut, dass der Umgang der katholischen Kirche mit den Missbrauchsfällen nun auf der internationalen Ebene gelandet ist", sagte Katsch. Die katholische Kirche sei eine globale Organisation, und nicht wenige Missbrauchstäter seien durch die Kirche in andere Länder versetzt worden, wenn ihre Taten vor Ort offenbar wurden. "Sie wurden so dem Zugriff der staatlichen Behörden entzogen, und es wurden oft weitere Kinder und Jugendliche zu Opfern dieser Täter." Dies betreffe etwa die Serientäter des jesuitischen Berliner Canisius-Kollegs, denen der Absprung nach Lateinamerika gelungen sei.

"Wir erneuern unsere Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik im Umgang mit Missbrauchspriestern", sagte der Sprecher des Eckigen Tisches. Notwendig sei außerdem endlich eine angemessene Entschädigung für das institutionelle Versagen der katholischen Kirche beim Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor den Übergriffen ihrer priesterlichen Mitarbeiter. Zudem solle sich auch der Europarat endlich auf europäischer Ebene mit dem Verhalten des Vatikans in Bezug auf sexuellen Missbrauch befassen.
Quelle: evangelisch.de, 6.2.14