Der Hessische Landtag hat auf seiner 59. Sitzung in Zweiter Lesung das Hessische Bibliotheksgesetz verabschiedet. Die Opposition hat sich dem Gesetzesvorhaben von CDU/FDP nicht angeschlossen und auch keinen alternativen Entwurf vorgelegt. Das verwundert umso mehr, als insbesondere die SPD in ihren Wahlprogrammen den Erlass eines Bibliotheksgesetzes angekündigt hat.
Quelle: Pressemitteilung der CDU-Fraktion
10. September 2010
von Bibliotheksrecht
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