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3. September 2010
von Bibliotheksrecht
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Beschlussempfehlung für das Hessische Bibliotheksgesetz

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages hat mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, GRÜNEN und LINKEN auf seiner Sitzung am 1. September eine Beschlussempfehlung für das Hessische Bibliotheksgesetz verabschiedet, die als LT-Drs. 18/2768 veröffentlicht wurde.

In der Beschlussempfehlung spricht sich der Ausschuss für die Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes aus. Die Empfehlung enthält als Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Anhörungen eine Reihe von Änderungen.

So gehört es zum Auftrag der Hochschulbibliotheken, Medienkompetenz zu vermitteln und Repositorien zu betreiben.

Die kirchlichen Bibliotheken werden eigens gewürdigt.

Ein eigener Paragraph widmet sich dem schriftlichen kulturellen Erbe. Eine Belegexemplarregelung nach archivrechtlichem Vorbild wurde ebenfalls aufgenommen.

Nicht aufgenommen wurde eine spezifische Datenschutzklausel, obwohl die Begründung der Änderungen in LT-Drs. 18/2767, S. 2 den Datenschutz erwähnt.

Die Zweite Lesung des Bibliotheksgesetzes im Landtag soll in der zweiten Septemberhälfte erfolgen.