RefE UrhGWissG – keine ABWS, dafür 8 Kernspaltungen: Respekt; aber Respekt ist nicht alles
Gott sei Dank, ist man versucht zu sagen – die als unsinnig und als behindernd sich seit ca. 15 Jahren herausgestellten Paragraphen 52a, 52b und 53a sollen nach den Vorstellungen des BMJV aus dem Urheberrechtsgesetz gestrichen werden. Aber damit wird für Bildung und Wissenschaft natürlich nicht ein quasi postmoderner Wilder Westen des everything goes entstehen.