4. November 2011
von jplie
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Umstrittene Neuregelung der Sonntagsarbeit in Hessen in Kraft getreten
Mitarbeiter von Callcentern, Versandhandelsfirmen, Immobilienmakler, Bibliotheken oder auch Videotheken dürfen künftig in begrenztem Umfang auch sonntags arbeiten. Bis zu sechs Stunden dürfen Bibliotheken und Videotheken sonntags öffnen, nicht jedoch an kirchlichen und staatlichen Feiertagen. [via Frankfurter Rundschau]