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20. August 2010
von Bibliotheksrecht
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Ulmer-Prozess zu § 52b UrhG geht weiter!

Aus gut informierten Kreisen war zu erfahren, dass der Ulmer-Verlag jetzt Klage gegen die TU Darmstadt eingereicht hat. Damit geht der Streit um die zulässigen Nutzungen am elektronischen Leseplatz in das Hauptsacheverfahren.

Die Entscheidungen von LG und OLG Frankfurt im vorläufigen Rechtsschutz hatten in der Fachwelt für große Aufmerksamkeit gesorgt und ungewöhnlich viele Publikationen angeregt. Das LG Frankfurt hat nun Gelegenheit, sich mit den durchaus kritischen Stimmen in der Literatur auseinanderzusetzen. Der Ulmer-Prozess wird damit endgültig zum Musterprozess zu § 52b UrhG,