Als TOP 5 der laufenden Plenarsitzung des Thüringer Landtages wird ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes“ (LT-Drs. 5/1406) in Erster Lesung beraten.
Der eingebrachte Gesetzentwurf entspricht einem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und LINKE aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Bibliotheksgesetz im Jahre 2008, vgl. LT-Drs. 4/4283.
Für die SPD-Fraktion hatte der damalige Fraktionsvorsitzende Christoph Matschie die Drucksache unterschrieben. Matschie ist heute Thüringer Kultusminister der regierenden großen Koalition und in dieser Eigenschaft für das Bibliothekswesen zuständig.
Auch sei hier das Wahl-/Regierungsprogramm der SPD vom letzten Jahr in Erinnerung gerufen: „Ein zeitgemäßes Bibliotheksgesetz für Thüringen wird eine dauerhafte und
verlässliche Grundlage für eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Bibliothek schaffen. Wir schreiben einen jährlichen Landeszuschuss für die Bibliotheken fest.“ (S. 30 des Regierungsprogramms)
Volltext.
Das alles verspricht eine sehr spannende Debatte. Es wäre politisch ungeschickt, den Änderungsantrag nicht zur weiteren Beratung in einen Ausschuss zu überweisen.