Im rot-grünen Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz finden sich Aussagen über ein mögliches Bibliotheksgesetz:
„Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, die für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten wichtige Angebote und Serviceleistungen für Bildung und Kultur in Stadt und Land anbieten. Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit den Kommunen und mit anderen Bildungseinrichtungen den Erhalt und gegebenenfalls weiteren Ausbau eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes fördern. Dabei werden wir prüfen, ob die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein geeigneter Weg ist, diese Ziele zu erreichen.“ S. 17
Dabei sind drei Punkte bemerkenswert.
Erstens werden wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken gemeinsam in ihrer Verantwortung für die Informationsversorgung gewürdigt.
Zweitens wird als Ziel eines Bibliotheksgesetzes vor allem die Schaffung eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes gesehen.
Drittens werden Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtung gleichermaßen gewürdigt.