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Bibliothekarische Stimmen. Independent, täglich.

17. April 2012
von Bibliotheksrecht
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Zweite Lesung des Bibliotheksgesetzes Schleswig-Holstein

Der Bildungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19. April 2012 mit dem Entwurf eines Bibliotheksgesetzes des SSW befassen. Das Thema wird offenbar abschließend beraten, da in der vorletzten Landtagssitzung der laufenden Legislaturperiode am 25. April 2012 unter TOP 7 die Zweite Lesung des Gesetzes angesetzt ist.

Nach dem Eindruck des bisherigen Beratungsgeschehens ist wohl eine Ablehnung zu erwarten. Spannend aber werden die Äußerungen der in der Debatte werden, da alle Parteien sich in der ersten Lesung positiv zu einem solchen Gesetz geäußert haben. Interessant wird auch sein, ob und wie die bibliotheksrechtlichen Desiderate im Landesrecht, vor allem das Pflichtexemplarrecht an Netzpublikationen, weiter bearbeitet werden sollen.

2. April 2012
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz im NRW-Wahlkampf

Die SPD erwähnt in ihrem Wahlprogramm das Thema Bibliotheksgesetz nicht mehr. Ausgehend von den Überlegungen der nun zuende gehenden Legislaturperiode, ein Kulturfördergesetz zu erlassen, das auch Bibliotheksbelange berücksichtigen soll, liest man dies: "Wir werden die Kommunen stärker bei ihren kulturpolitischen Aufgaben unterstützen und selbst neue Akzente setzen, u.a. in den wir die Förderung von Kunst, Kultur und kultureller Bildung auf eine gesetzliche Grundlage stellen."
S. 9 (Quelle: Link zum Wahlprogramm)

Deutlich wird hier, dass allein die kommunale Eben anvisiert wird, was einer sachlich nicht sinnvollen Spartentrennung im Bibliothekswesen Vorschub leistet. Ein Kulturfördergesetz kann beim laufenden Unterhalt kommunaler Bibliotheken sinnvoll ein. Ein Bibliotheksgesetz, das etwa Aufgaben der Landesbibliothek, die Kooperation aller Bibliotheken im Land sowie die Fachstellenarbeit regelt, kann das Kulturfördergesetz aber nicht ersetzen.

(weitere Programme folgen)

13. März 2012
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein und die Landtagswahl

Derzeit befindet sich im Landtag von Schleswig-Holstein ein Gesetzentwurf des SSW für ein Bibliotheksgesetz, der von allen Parteien in der Ersten Lesung sehr positiv aufgenommen wurde. Nach Durchführung einer schriftlichen und einer mündlichen Anhörung liegt der Entwurf immer noch im Ausschuss. Es steht zu erwarten, dass er sich - ohne formal abgelehnt zu werden - mit dem Ende der Legislaturperiode erledigt. Es ist daher spannend, ob ein neuer Landtag dieses Thema wieder aufgreifen wird. Ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien ist derzeit aber ernüchternd:

In den Wahlprogrammen für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein finden

CDU: Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine einzigartige Dichte an unterschiedlichen Kulturangeboten in Stadt und Land und für jedes Lebensalter aus: Kulturvereine, Musikschulen, Kunstschulen, Literaturkreise, große und kleine, professionelle und freie Theater, Orchester, Museen, Galerien, freie Kunst, Bibliotheken und Büchereien. ... Die CDU Schleswig-Holstein setzt sich für eine strategische Weiterentwicklung der Kultur ein, die die bewährten Stärken des Landes Schleswig-Holstein aufnimmt und Perspektiven für die Zukunft aufzeigt, (S. 58). "Die CDU wird darauf hinwirken, dass die klassischen öffentlich geförderten Institutionen wie Bibliotheken, Theater, Musikschulen, Museen, Archive, Volkshochschulen, Denkmäler und Stiftungen ihr Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche erweitern, an neue Ideen und Formen anpassen, innovativ arbeiten und untereinander in Wettbewerb treten." (S. 59)

SPD: "Die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken verstärken ihre Aufgabe, das kulturelle Erbe, die gegenwärtige Alltags- und Hochkultur und die innovativen digitalen Kulturangebote zielgruppengerecht aufzubereiten und zu vermitteln."

GRÜNE: "Museen, Archive, Bibliotheken und Theater sind allesamt unterfinanziert. Es ist leider absehbar,dass die öffentliche Hand kaum mehr Geld in die kulturellen Institutionen geben kann. Aber wenn sich die Kulturinstitutionen auf den Weg machen, neue Strukturen aufzubauen, dann werden wir das unterstützen."

FDP: "Im Verbund mit den kommunalen Trägern wollen wir die regionalen Kulturangebote im Bereich der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters, der Literatur und Büchereiwesens, der Museen und Ausstellungen mit den landeseigenen Angeboten abstimmen und die Kräfte bündeln. Nur so kann es uns gelingen, allen Bürgerinnen und Bürgern ein vielschichtiges, vielfältiges und hochwertiges kulturelles Angebot." (S. 56)... "Der Staat hat sicherzustellen, dass er die Chancen und Potenziale aller Medien für jede Bürgerin und jeden Bürger zugänglich macht und ihn nicht beschränkt – nicht mehr und nicht weniger." (S. 88)

DIE LINKE: "Alle Bildungseinrichtungen, von den Volkshochschulen über die öffentlichen Bibliotheken bis zu den Universitäten, müssen sich dieser Herausforderung stellen; dazu sind sie von der öffentlichen Hand besser als bisher finanziell zu fördern. In Artikel 9 (3) der Landesverfassung heißt es: 'Die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.' Trotzdem versuchen immer mehr Landkreise, sich aus der Förderung des Büchereiwesens zurückzuziehen. DIE LINKE fordert: dieser verfassungswidrige Zustand muss sofort beendet werden! Wir befürworten eine gesetzliche Regelung, die alle Gebietskörperschaften einbezieht.

SSW: "Bibliotheken, Archive und Museen sind das Gedächtnis unseres Landes und müssen für künftige Generationen unser Kulturgut überliefern. Neben den Museen, die die Kunst und Kulturgeschichte für Jedermann dokumentieren, speichern vor allem das Landesarchiv und die kommunalen Archive das geschichtliche Erbe Schleswig-Holsteins und seiner Regionen. Die Archive sind Zentren der historischen, heimatkundlichen und familiären Forschung in Schleswig-Holstein; sie schaffen Rechtssicherheit bei Planungen und agieren als Dienstleistungseinrichtung für Behörden. Bibliotheken sind ein wichtiger Teil unseres alltäglichen Lebens und unverzichtbar für eine aufgeklärte, freiheitliche und integrative Gesellschaft. Der SSW hat deshalb auch 2010 ein Bibliotheksgesetz im Landtag eingebracht. Dieses wurde aber von der CDU-FDP-Mehrheit abgewiesen. Dabei ist es wichtiger denn je, die Grundversorgung in Schleswig-Holstein abzusichern, denn eine Vielzahl von Kommunen und Gemeinden sparen sich nicht nur ein Archiv, sie sparen vor allem ihre
Bibliotheken derzeit kaputt. Es darf keine Frage der Beliebigkeit, des persönlichen Engagements oder der haushaltspolitischen Schwerpunktsetzung sein, ob es Bibliotheken, Archive und Museen gibt oder nicht und wie sie arbeiten. Deshalb muss die Arbeit dieser Einrichtungen in den nächsten Jahren auf ein stabiles Fundament gestellt werden. Für den SSW ist das Betreiben von Bibliotheken grundsätzlich eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe, deren Erfüllung, Finanzierung und Weiterentwicklung durch ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein geregelt werden muss. Wir werden weiterhin für ein solches Landesgesetz kämpfen."

PIRATEN: "Mit den heutigen und künftigen Mitteln digitaler Techniken kann Kulturgut in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken verstärkt flächendeckend erfasst und allgemein zugänglich gemacht und damit verbreitet werden. Gleichzeitig kann so auch langfristig Kulturgut archiviert werden – bei allen Problemen, die in diesem Bereich noch zu lösen sind. Die Piratenpartei unterstützt dementsprechend regionale, überregionale und europaweite Projekte zur Kulturgutsicherung."

13. März 2012
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz im Saarland

Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition war von einem Bibliotheksgesetz die Rede. In Pressemitteilugen haben sich DIE LINKE sowie die SPD für ein Bibliotheksgesetz ausgesprochen. Passiert ist nichts.

Interessant ist nun ein Blick in die Regierungsprogramme der Parteien:

CDU: "Um die 'Versorgung in der Fläche' mit Bibliotheken sicherzustellen, sollen Gespräche mit Bibliotheken, Schulträgern, Pfarreien, den Bistümern und den Kommunen geführt werden, um eine übergreifende Strategie zur Weiterentwicklung der Bibliothekslandschaft im Lande zu entwickeln. Von einem Bibliotheksgesetz wird Abstand genommen."
S. 30

SPD: "Lesekultur, Bibliotheken und Mediatheken legen vielfach den Grundstein für kulturelle Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung."
S. 26

GRÜNE
: "Wir wollen eine vielfältige Weiterbildungslandschaft mit unterschiedlichen Anbietern. Dazu gehören die Volkshochschulen, die berufsbildenden Schulen, die Hochschulen und die freien Träger sowie die Bibliotheken. Bibliotheken dienen auch der Vermittlung von Medienkompetenz in der Wissens- und Informationsgesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Bibliotheken verstärkt gefördert werden. Wir wollen, dass im Saarland ein Bibliotheksgesetz verabschiedet wird, das regelt, dass das Vorhalten von Bibliotheken keine freiwillige, sondern eine Pflichtaufgabe ist." S. 33
"Wir wollen die Lesekultur fördern und damit einen leichteren Zugang möglichst vieler SaarländerInnen aller Alters- und Bildungsschichten zur Literatur erreichen. Öffentliche Bibliotheken sind zu sichern, mit Bücherbussen sind sie vor Ort mobil." S. 83

DIE LINKE: Das Wahlprogramm ist noch nicht online.

PIRATEN: Keine Aussage.

FDP: Keine Aussage.

6. Mai 2011
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz?!

Im rot-grünen Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz finden sich Aussagen über ein mögliches Bibliotheksgesetz: "Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, di...

6. Mai 2011
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz?!

Im rot-grünen Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz finden sich Aussagen über ein mögliches Bibliotheksgesetz:

"Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken sind unverzichtbare Einrichtungen der Leseförderung und der Informationsversorgung, die für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten wichtige Angebote und Serviceleistungen für Bildung und Kultur in Stadt und Land anbieten. Die Landesregierung wird im Einvernehmen mit den Kommunen und mit anderen Bildungseinrichtungen den Erhalt und gegebenenfalls weiteren Ausbau eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes fördern. Dabei werden wir prüfen, ob die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ein geeigneter Weg ist, diese Ziele zu erreichen." S. 17

Volltext.

Dabei sind drei Punkte bemerkenswert.

Erstens werden wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken gemeinsam in ihrer Verantwortung für die Informationsversorgung gewürdigt.

Zweitens wird als Ziel eines Bibliotheksgesetzes vor allem die Schaffung eines zeitgemäßen Bibliotheksnetzes gesehen.

Drittens werden Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtung gleichermaßen gewürdigt.

19. April 2011
von Bibliotheksrecht
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Elektronisches Pflichtexemplar in Thüringen

In GVBl. 2011 S. 18 wurde die Verordnung über die Ablieferung digitaler Publikationen an die "Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" vom 8. Februar 2011 veröffentlicht. Geregelt werden die Modalitäten der Ablieferung elektronischer Publi...

19. April 2011
von Bibliotheksrecht
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Elektronisches Pflichtexemplar in Thüringen

In GVBl. 2011 S. 18 wurde die Verordnung über die Ablieferung digitaler Publikationen an die "Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek" vom 8. Februar 2011 veröffentlicht.

Geregelt werden die Modalitäten der Ablieferung elektronischer Publikationen auf Datenträgern sowie unkörperlicher Medienwerke (Netzpublikationen) sowie die Ausnahmen von der Ablieferungspflicht.

Urheberrechtliche Nutzungsrechte werden in der Verordnung nicht thematisiert, was für die Nutzung der unkörperlichen Medienwerke in der ThULB Jena problematisch sein kann.

19. April 2011
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheken im Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalt

An zwei Stellen werden im neuen Koaltionsvertrag der Großen Koalition in Sachsen-Anhalt Bibliotheken gewürdigt: "Öffentliche Bibliotheken Die Koalitionspartner werden dafür sorgen, dass die öffentlichen Bibliotheken auch weiterhin verlässliche ...

19. April 2011
von Bibliotheksrecht
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Bibliotheken im Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalt

An zwei Stellen werden im neuen Koaltionsvertrag der Großen Koalition in Sachsen-Anhalt Bibliotheken gewürdigt:

"Öffentliche Bibliotheken
Die Koalitionspartner werden dafür sorgen, dass die öffentlichen Bibliotheken auch weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zur Planung und Umsetzung ihrer Aufgaben vorfinden. Sie wollen die Kooperation von Bibliotheken untereinander und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie die Bildung von Netzwerken befördern." (S. 61)

"Digitalisierung von Kulturgut
Die Koalitionspartner erachten die Sicherung und Verbreitung des kulturellen Erbes von Museen, Bibliotheken und Archiven im Internet als eine wichtige kulturelle Zukunftsaufgabe. Dabei kommt der Digitalisierung von Kulturgut eine besondere Bedeutung zu. In Sachsen-Anhalt besteht angesichts des reichhaltigen Kulturerbes ein erheblicher Handlungs- und Koordinierungsbedarf" (S. 62)

Quelle: Sachsen-Anhalt geht seinen Weg : Wachstum Gerechtigkeit Nachhaltigkeit ;
Vereinbarung zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Sachsen-Anhalt und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
Landesverband Sachsen-Anhalt über die Bildung einer Koalition in der sechsten Legislaturperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt 2011 bis 2016, Magdeburg 2011.
Volltext